ner, — der fromme, ausdauernde Sinn dieser Pfarrgemeinde, und manches an- deren für kirchliche Erhebung Begeister- ten — läßt einen glücklichen Erfolg nicht bezweifeln. Demnach erlaube ich mir folgende Anträge zu stellen: I. Der löbliche Gemeinderath wolle zur geneigten Kenntniß nehmen: 1. daß sich das Comité auf Grund des Ge- meinderathsbeschlußes v. 16. März 1853 Z. 1279 aus den folgenden Herren: dem hoch- würdiger Hrn. Stadtpfarrer A. Zweythurm, dem Hrn. Bürgermeister Anton Gaffl, dem Hrn. Vizebürgermeister Anton Haller u. den Gemeinderäthen Joh. Eysn, Franz Wittig- schlager, Johann Nutzinger und Math. Lechner bestehend, als constituirt er- klärt habe, und unter dem Titel: „Comité des Votiv-Altar-Baues in der Stadtpfarrkirche zu Steyr“ seine Wirk- samkeit beginne. 2. Daß der wohllöblichen kk. Kreis- behörde unterm 22. v. Mts. u. Jahres N 5330 von Seite des Hrn. Bürgermeisters die bericht- liche Anzeige von diesem Projekte unterbrei- tet wurde, welche laut wohldortigen Erlaße v. 4. l.Mts. N 9205 mit Hinblick auf die ehren- volle, die patriotische Gesinnung der Stadt- gemeinde Steyr neuerlich bethätigende Tendenz zur befriedigenden Kenntniß genommen — u. wornach dem Gemeinde- rathe der Stadt Steyr die volle Anerkennung der kk. Kreisbehörde bekannt gegeben wurde. 3. Daß von Seite des hochwürdigen Stadt- pfarramtes am Hl. 3 Königsfeste l.J. als
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