Ausgabsposten unter Rubrick: „Sparrkasse Auslagen“ zu eröffnen, und die betreffenden Belege unter einem eigenen Fascikel chronolo- gisch geordnet einzulegen, um in solcher Weise seiner Zeit bei der Rückvergütung der vorge- schossenen Summe aus dem Reser- vefonde der Sparrkasse — resp. dem hiezu bestimmten Erträgnisse — an die Stadtkassa die gehörig doku- mentirten Nachweisungen liefern zu können. Es ist daher Sorge zu tragen, daß alle Anschaffungen zu Gunsten der Anstalt in beson- deren Rechnungen verzeichnet werden und jede Vermengung mit anderen Auslagen des städti- schen Haushaltes beseitiget werde. Ebenso ist das Bauamt mittelst Protokollsextrakt in diesem Sinne anzuweisen, bei allen Herstellun- gen die specielle Nachweisung in den Rechnungsbelegen zu berück- sichtigen. 4. Endlich ist das Vollzugsbu- reau zu beauftragen, dem per- manenten Comité die nach Gemein- debeschluß v. 18. Dezember v.J. be- zeichneten Materialien dadurch sicher zur Hand zu stellen, indem sich von der Gemeindevorstehung Steyr im dienstlichen Wege an die renomirtesten Sparrkassa- Direktionen mit der Bitte ver- wendet werden wolle, die bezüg- lichen Geschäftsordnungen, Dienstes- Instruktionen der Manipulations-
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