sämtlicher Bezirksgemeinden zum Behufe der Errichtung einer Sparrkasse in Steyr zur befriedigenden Lösung brachte. Auf Grund dieser Berichterstattung lege ich dem Gemeinderathe nach vorläufiger Rücksprache mit den Herren Gemeinderäthen Lechner, und Nutzinger die hieraus resultirenden Anträge zur Genehmigung vor. Anträge. 1. der Gemeinderath bestättiget die dem Prinzipe nach entsprechende Modifikation des §. 31 der Statuten im Sinne der Annahme bei der kreisbehördlichen Verhandlung v. 31. Dezember v.J. dem vollen Inhalte nach, und schaltet dieselbe dem unterm 18. Dezember v.J. genehmigten Entwurfe der Sparrkassa Statuten nachträglich in der jüngst beschlossenen Fassung ein. 2. Dieser sonach berichtigte Statuten-Entwurf ist auf lithografischen Wege zu vervielfältigen; hierauf sind jeder der vereinten Landgemeinden 2 Exemplare zuzusenden und dem permanenten Comité nebst einem Protokollsextrakte über den Gemeinderathsbeschluß vom 18. Dezember v.J. Punkt 3 die gleichen Behelfe zur Fortsetzung seiner Aufgabe zuzustellen. 3. Das städtische Kassaamt wird angewiesen, bezüglich des §. der Statuten einen eigenen
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