was in dem Protokolle v. 31. Dezember v. J. unter neuerlichen Datum nachgetragen wurde. Die Gemeindevorstehung von Sirning stand nun mit ihrem Projekte isolirt da. Nach dem in der letzten Sitzung v. 18. Dezember v.J. kund gegebenen Wunsche im kurzer u. amikalen Wege einzuwirken, glaubte ich im Sinne des Gemeinderathes zu handeln, wenn ich mich unter dem Eindrucke des Abfalles von Thanstetten anschickte, auf den Herrn Gemeindevorstand von Sirning mit der freundlichen Einladung zum Beitritte persönlich zu influenziren. Diese Rücksprache führte zu dem gewünschten Ergebniße, daß derselbe erklärte, in seiner Eigenschaft als bevollmächligter über nochmalige Aufforderung der wohl. kk. Kreisbehörde dem an ihn gestellten Ansinnen zu entsprechen. Diese Willensmeinung wurde geeigneten Ortes bittlich unterbreitet, und ist gleichzeitig auch von der Gemeindevorstehung die schriftliche Einladung nach Sirning geleitet worden. Es war sonach der rechtsverbindliche Beitritt der Gemeindevorstehung von Sirning binnen wenigen Tagen zu gewärtigen und ist selber unterm heutigen Tage auch wirklich erfolgt. Hiedurch ist die Thatsache constatirt, welche die Vereinigung
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