Ratsprotokoll vom 8. Jänner 1856

entwurfes geschritten, und der §. 31 desselben dahin modifizirt, daß die Ausschußzahl von 30 auf 24 mit der Bestimmung festgesetzt wurde, daß 8 von der Stadtgemeinde-Vertretung, 4 von den Gründern der Anstalt, die übrigen 12 von den vereinigten Landgemeinden gewählt werden. Diese Änderung beirrt die vom Gemeinderathe beschlossene Fassung nicht, da die im Stadtbezirke in der Mehrzahl sich findenden Gründer auch bei den Wahlen ihre Vertrauensmänner im Gemeindebezirke suchen werden, wodurch das Prinzip der gleichen Vertretung im Ausschusse für die Stadtgemeinde beruhigend gesichert erscheint. Aus diesem Grunde sind die anwesenden Comitéglieder mit dem Vorbehalte, die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderathes einzuhohlen, dieser Abweichung beigetreten. Durch die förderliche Bevorwortung ihres Herrn Abgeordneten fand die wohl. kk. Kreisbehörde sich in Rücksicht der vom Vertreter Thanstettens gestellten Bitte bestimmt, die Einvernahme des dortigen Ausschusses für den 3. Jänner Vormittags 10 Uhr in hiesigen Rathhause anzuordnen. Der Herr Bürgermeister erschien mit sämtlichen Ausschüssen, und nach eindringlichem Vortrage des kk Herrn Kreiskommissärs erfolgte erfolgte die einhellige Beistimmung zum Anschlusse an Steyr,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2