entwurfes geschritten, und der §. 31 desselben dahin modifizirt, daß die Ausschußzahl von 30 auf 24 mit der Bestimmung festgesetzt wurde, daß 8 von der Stadtgemeinde-Ver- tretung, 4 von den Gründern der Anstalt, die übrigen 12 von den vereinigten Landgemeinden gewählt werden. Diese Änderung beirrt die vom Gemeinderathe beschlossene Fassung nicht, da die im Stadtbezirke in der Mehrzahl sich findenden Gründer auch bei den Wahlen ihre Vertrauensmänner im Gemeindebezirke suchen werden, wodurch das Prinzip der gleichen Vertretung im Ausschusse für die Stadtgemeinde beruhigend ge- sichert erscheint. Aus diesem Grunde sind die anwesenden Co- mitéglieder mit dem Vorbehalte, die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderathes einzuhohlen, dieser Abweichung beigetreten. Durch die förderliche Bevorwor- tung ihres Herrn Abgeordneten fand die wohl. kk. Kreisbehörde sich in Rücksicht der vom Vertreter Than- stettens gestellten Bitte bestimmt, die Einvernahme des dortigen Ausschusses für den 3. Jänner Vormittags 10 Uhr in hiesigen Rathhause anzuord- nen. Der Herr Bürgermeister erschien mit sämtlichen Ausschüssen, und nach eindringlichem Vortrage des kk Herrn Kreiskommissärs er- folgte erfolgte die einhellige Bei- stimmung zum Anschlusse an Steyr,
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