Die zweite Bedingung entspricht der Natur der Sache und die dritte und vierte Bedingung erleiden gar keinen Anstand, weil in der Aus- schreibung nur im Allgemeinen über den Dienst des Organisten Er- wähnung geschieht, demnach sich der Angestellte auch jeder Bedingung der Art unterziehen wird und muß. Es wurde demnach beschlossen, an die hochwürdigen Vogteien eine Note zu richten, worin das eben Gesagte ausgesprochen werde und es sei zu- gleich an die hochwürdigen Pfarr- herrn das Ansuchen zu stellen, zur Vereinbarung dieser Angelegenheit der nächsten Sitzung beizuwohnen. Zugleich wurde ich beauftragt, die Gesuche nebst Beilagen zu prüfen und über die Besetzung dieser Stelle einen begründeten Antrag zu stellen sohin aber einen Kompetenten in Vor- schlag zu bringen. Ich habe mich diesem Auftrage ge- wissenhaft unterzogen und erlaube mir das Resultat dieser Prüfung mit folgendem abzugeben. Obwohl nicht zu läugnen ist, daß sämtliche Kompetenten mehr oder minder für diesen Dienst anwend- bar sein dürften, so bin ich doch der Meinung, daß die Gesuche der Her- ren Fritz und Elhenitz im Pilsnerkreise Böhmens; – Pernecker aus Grein und Markus gegenwärtig in Linz
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