Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

Die zweite Bedingung entspricht der Natur der Sache und die dritte und vierte Bedingung erleiden gar keinen Anstand, weil in der Ausschreibung nur im Allgemeinen über den Dienst des Organisten Erwähnung geschieht, demnach sich der Angestellte auch jeder Bedingung der Art unterziehen wird und muß. Es wurde demnach beschlossen, an die hochwürdigen Vogteien eine Note zu richten, worin das eben Gesagte ausgesprochen werde und es sei zugleich an die hochwürdigen Pfarrherrn das Ansuchen zu stellen, zur Vereinbarung dieser Angelegenheit der nächsten Sitzung beizuwohnen. Zugleich wurde ich beauftragt, die Gesuche nebst Beilagen zu prüfen und über die Besetzung dieser Stelle einen begründeten Antrag zu stellen sohin aber einen Kompetenten in Vorschlag zu bringen. Ich habe mich diesem Auftrage gewissenhaft unterzogen und erlaube mir das Resultat dieser Prüfung mit folgendem abzugeben. Obwohl nicht zu läugnen ist, daß sämtliche Kompetenten mehr oder minder für diesen Dienst anwendbar sein dürften, so bin ich doch der Meinung, daß die Gesuche der Herren Fritz und Elhenitz im Pilsnerkreise Böhmens; – Pernecker aus Grein und Markus gegenwärtig in Linz

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