Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

übernehmen hat, endlich daß 4. der neuerwählte Organist aufmerksam gemacht werde, daß bei Gottesdiensten zu gleicher Zeit z.B. Weihnacht, Charwoche, Bittage etc. das Orgelspiel auch in der Vorstadtpfarrkirche statt finden müsse und der Stadtorganist dafür zu sorgen habe. Diese neuen Bedingungen würden in der Gemeinderaths Sitzung vom 11. d.Mts. vorgetragen und der Gemeinderath hat sich in eben dieser Sitzung dahin ausgesprochen, daß man von dem Inhalte der von den hochwürdigen geistlichen Vogteien gemachten Äußerung durchdrungen sei, nur glaube derselbe, daß von der ersteren Bedingung nicht Gebrauch gemacht werden könne und zwar aus dem Grunde, weil in der erwähnten Konkurs Ausschreibung eine Probeablegung nicht gefordert wurde und wenn dieß doch nachträglich begehrt wurde, der Gemeinderath samt den geistlichen Vogteien mehr oder weniger kompromittirt erscheinen dürften; ferner, weil hier in Steyr oder auch aus der nächsten Umgebung ein Kunstverständigen-Comite, welches den richterlichen Ausspruch über die Fertigkeit der Aspiranten abzugeben hätte, schwer oder gar nicht aufgebracht werden könnte und im Falle der Zustandebringung doch jedenfalls kostspielig werden würde.

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