übernehmen hat, endlich daß 4. der neuerwählte Organist auf- merksam gemacht werde, daß bei Gottesdiensten zu gleicher Zeit z.B. Weih- nacht, Charwoche, Bittage etc. das Orgelspiel auch in der Vorstadtpfarr- kirche statt finden müsse und der Stadt- organist dafür zu sorgen habe. Diese neuen Bedingungen wür- den in der Gemeinderaths Sitzung vom 11. d.Mts. vorgetragen und der Gemeinderath hat sich in eben dieser Sitzung dahin ausgesprochen, daß man von dem Inhalte der von den hochwür- digen geistlichen Vogteien gemachten Äußerung durchdrungen sei, nur glaube derselbe, daß von der erste- ren Bedingung nicht Gebrauch ge- macht werden könne und zwar aus dem Grunde, weil in der erwähn- ten Konkurs Ausschreibung eine Probeablegung nicht gefordert wurde und wenn dieß doch nach- träglich begehrt wurde, der Ge- meinderath samt den geistlichen Vogteien mehr oder weniger kom- promittirt erscheinen dürften; fer- ner, weil hier in Steyr oder auch aus der nächsten Umgebung ein Kunstverständigen-Comite, welches den richterlichen Ausspruch über die Fer- tigkeit der Aspiranten abzugeben hätte, schwer oder gar nicht aufgebracht werden könnte und im Falle der Zu- standebringung doch jedenfalls kost- spielig werden würde.
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