Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

Zeugnisse über die Erlernung des Generalbasses, des Kontrapunktes dann der Fertigkeit im Orgelspiele überhaupt sowie im Choralgesange gefordert. Es haben sich in Folge dieser Ausschreibung um diese Stelle nach den vorliegenden Gesuchen und der hiernach von der Kanzlei verfaßten Kompetententabelle sieben Bewerber gefunden, und ich erlaube mir dieselben zur Kenntniß des Gemeinderathes zu bringen. Die hochwürdigen, geistlichen Vogteien haben von diesen Gesuchen bereits Einsicht genommen und ihre Äußerung geht dahin, daß: 1. Von einer ganz unpartheiischen kunstverständigen Comite eine öffentliche Probeablegung mit den aspirirenden Konkurrenten auf der Orgel der hiesigen Stadtpfarrkirche vorgenommen werde; daß 2. ceteris paribus unter den Konkurrenten den Frömste und Opferwilligste ausgewählt werde; daß 3. jedem Konkurrenten die neuen Bedingnisse vorgelegt werden, die er – ohngeachtet der Behebung des früheren, hier für diese Stelle bezogenen Gehaltes – durch unverdrossenes kunstgerechtes Orgelspiel bei der Absingung neueinzuführender Kirchenlieder während des nachmittägigen sonn- und festtäglichen Gottesdienstes und während der Maiandachten zu

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