tion zur Realisierung des § 3. der Statuten, Anbahnung der Geschäfts- Ordnung durch Samlung der einschlä- gigen Materialien, die Vorschläge über die Verwendung der Gemeinde- beamten als Hilfsorgane bei Be- ginn der Sparrkassegeschäfte mit der entsprechenden Dienstes Instruk- tionen, Anschaffung der nöthigen Drucksorten, Bücher und Formularien und endlich Herstellung der zur Sparr- kassa im Rathhause bestimmten Lo- kalitäten, kurz alle von der Stadt- gemeinde übernommenen Verbind- lichkeiten in steter Übersicht zu halten und zur Förderung des Ganzen die geeignet scheinenden Schritte persön- lich zu machen. Dieses Comite hat als Mittelglied zwischen den Landgemeinden u. dem Gemeinderath zu dienen u. nach Um- ständen von Zeit zu Zeit über sein Wirken dem letzteren Bericht zu erstatten.“ Herr Gemeinderath Woisetschlä- ger stellt bezüglich des 1. Antrages den Zusatzantrag: „es solle der § 31 des Statuten Entwurfes unter Beibehaltung seines übrigen Inhaltes dahin abgeändert werden, daß die Zahl der Ausschüsse auf 30 beschränkt würde, von denen die Hälfte von der Stadtgemeinde und die Hälfte von den Landgemeinden-Vorstehern und den Gründern mittelst persönlicher Stimm- gebung gewählt werden.“ Hierauf wurde zur Abstimm-
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