tion zur Realisierung des § 3. der Statuten, Anbahnung der GeschäftsOrdnung durch Samlung der einschlägigen Materialien, die Vorschläge über die Verwendung der Gemeindebeamten als Hilfsorgane bei Beginn der Sparrkassegeschäfte mit der entsprechenden Dienstes Instruktionen, Anschaffung der nöthigen Drucksorten, Bücher und Formularien und endlich Herstellung der zur Sparrkassa im Rathhause bestimmten Lokalitäten, kurz alle von der Stadtgemeinde übernommenen Verbindlichkeiten in steter Übersicht zu halten und zur Förderung des Ganzen die geeignet scheinenden Schritte persönlich zu machen. Dieses Comite hat als Mittelglied zwischen den Landgemeinden u. dem Gemeinderath zu dienen u. nach Umständen von Zeit zu Zeit über sein Wirken dem letzteren Bericht zu erstatten.“ Herr Gemeinderath Woisetschläger stellt bezüglich des 1. Antrages den Zusatzantrag: „es solle der § 31 des Statuten Entwurfes unter Beibehaltung seines übrigen Inhaltes dahin abgeändert werden, daß die Zahl der Ausschüsse auf 30 beschränkt würde, von denen die Hälfte von der Stadtgemeinde und die Hälfte von den Landgemeinden-Vorstehern und den Gründern mittelst persönlicher Stimmgebung gewählt werden.“ Hierauf wurde zur Abstimm-
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