Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

von untergeordneten, minder einflußreichen Belange – als solche keiner Änderung zu unterziehen sind. Nach meiner subjektiven Ansicht war bei dem moralischen Zwange in den gegebenen Verhältnissen, welche durch die nicht zu rechtfertigende, frühere Zögerung herbeigeführt wurden, die endliche Entscheidung über die projektirte Sparkassa im Vereine mit den Landgemeinden bei der Festhaltung der früher aufgestellten Prinzipien dem Scheitern nahe; ich kann mich nun bei dieser Alternative nur für einen bedingten Beitritt des Gemeinderathes zu der getroffenen Vereinbarung aussprechen und stelle sonach mit Rücksicht auf die folgerichtig weiters einzuleitenden Vorkehrungen zur Förderung des ins Leben zu rufenden Institutes die nachstehenden Anträge: 1. der Gemeinderath genehmigt mit Beschluß vom heutigen Tage den vorliegenden Statutenentwurf zur Gründung einer selbstständigen Sparrkassa in Steyr im Vereine mit den inngenannten Landgemeinden, fertigt denselben nach § 88 der Gemeindeordnung v. 11. November 1850 als rechtsverbindlich und beauftragt des Comite mit der sohinigen, endgiltigen Redaktion der Statuten im Sinne des Entwurfes. (Sonach wurde der Statutenentwurf vorgelesen und § weise besprochen.)

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