tigung zu einer endgiltigen Erklärung der Berathung beiwohnte. Nach einer mehrstündigen, um- ständlichen Erörterung der wichtigsten Bestimmungen des Statutenentwurfs worin das Streben der Landgemeinden, sich bei dem zu gründenden Institute die vorwiegende Einflußnahme und Präponderanz zu sichern, unver- kennbar war, und die städtischen Vertreter bei ihrer Minderzahl gegenüber den repräsentirten Landgemeinden in Begegnung schein- barer Geneigtheit zu Mißtrauen durch hartnäckige Beharrlichkeit bei den aufgestellten Grundsätzen – im Interesse der Stadtgemeinde einer schwie- rigen Stand hatten, und in die Minori- tät versetzt sich Schritt für Schritt zu Konzessionen genöthigt sahen; – hat man sich endlich allgemein geeinigt, und wurde der anliegende Statuten Entwurf genehmigt, welcher von den anwesenden Vertretern der Stadtgemeinde Steyr, dann der Gemeinden Gleink, Garsten, Aschach, Losensteinleiten, Jägerberg und Thanstetten gefertiget ist. Ich trage nun die wesentlichen Paragrafen zur Schlußfassung des Ge- meinderathes vor, und glaube alle jene übergehen zu müssen, welche gemäß des h. Ministerialentwurfes größtentheils von allen schon bestehenden Sparrkassen aufgenommen wurden, und weil nach ihrer praktischen Geltung
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