einer selbständigen Sparrkasse in Steyr. Vortrag Nach den in der Gemeinderaths Sitzung vom 4. Dezember 1855 gestellter u. zum Beschluße erhobenen Anträgen betreffend die schleunige und ungesäumte Durchführung der Gründung einer selbstständigen Sparrkasse in Steyr mit mehreren Landgemeinden des Bezirks hat das mit dieser wichtigen Angelegenheit betraute Comite die Verpflichtung übernommen binnen 14 Tagen in Vorlage zu bringen: a. den mit den Landgemeinden geprüften und festgestellten Statutenentwurf; b. das Einschreiten zur Erwirkung der a. h. Genehmigung. Es wird sonach das Ergebniß der gepflogenen Verhandlungen in Kürze berichtet und werden die schlißlich hieraus resultirenden Anträge dem Gemeinderathe zur Annahme empfohlen. In Folge der von hier in Gemäßheit des Beschlußes vom 4. Dezember d.J. an das k.k. Bezirksamt ergangenen Note fand am 5. d.Mts. in dem Amtszimmer des Herrn Bezirksvorstehers mit Zuziehung des Gemeindevorstandes von Gleink eine Vorbesprechung statt, wobei man sich über die wichtigsten Paragraphen des von h. Ministerio empfohlenen Statutenentwurfes zum großen Theile dem wesentlichen Inhalte nach einigte, und die Bitte
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