Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

Jahre 1850 in Steyr, hat sich während dieser sechs Jahre stets um die Kirchen- musik angenommen und kennt daher die dabei eingeführte Ordnung ganz genau. Es wird also von diesem Bewerber nie eine Klage vorkom- men können, daß er diesen Dienst beschwerlich finde, – und dadurch jede Unzufriedenheit von vorne- herein beseitigt sein. 2. hat sich derselbe durch die Ver- wendung bei der Kirchenmusik seit seinem Hiersein bei jeder vorkommenden Ver- anlassung, sowie bei den wiederholten Erkrankungen des Organisten Rink denn doch viele Verdienste erworben, weil derselbe diese Aushilfe stets un- entgeltlich geleistet hat, was beson- ders bei der mehr als zweimonat- lichen Krankheit des Rink vor seinem Tode der Fall war, durch welche Zeit Feiler den Dienst stets unverdrossen versah und ebenso hat derselbe diesen Dienst seit dem 5. 7br. d.J., an welchem Tage der Organist Rück gestorben ist, nach dem anliegenden pfarrherrlichen Zeugnisse klaglos und bereitwillig besorgt und es steht zu erwarten, daß sich Feiler allen Anforderungen ebenso bereitwillig unterziehen wird, um so eher, weil es noch immer er- übrigen wird, in dem Anstellungs- dekrete die Klausel aufzunehmen, daß derselbe bei einer auffallenden Ver- nachlässigung seines Dienstes ver- lustig werde.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2