sogleich auszuscheiden sind und zwar darum, weil der Erstere bereits verheiratet ist u. überhaupt die weiteren Familien Verhältnisse der- selben gänzlich unbekannt sind. Den beiden anderen Kompeten- ten, Herrn Ortner aus Gründen und Herrn Kirchberger aus Lambach, ist nach den Zeugnissen Nichts aus- zusetzen, beide dürften jedoch min- der genügen. Herr Anton Gruber von hier hat nur den Taufschein und ein Zeug- niß des Stiftsorganisten von Sei- tenstetten beigelegt, worin bestättigt wird, daß Gruber zur Zeit seiner Studien am dortigen Gimnasio durch 4 Jahre Unterricht im Gene- ralbasse genommen und darin be- deutende Fortschritte gemacht hat. Aus Mangel an genügend entsprechenden Nachweisungen dürfte demnach auch dieser Kompetent weg- fallen, und für die Terna nur Herr Ortner aus Gmunden, Herr Kirchberger aus Lambach, dann der uns bekannte Herr Feiler von hier erübrigen. Bei gleicher Befähigung nach den Zeugnissen, bei gleichent unbescholtenen Lebenswandel würde ich jedoch darauf antragen, die erledigte Organisten- stelle dem Josef Seiler zu ver- leihen und begründe diesen Vorschlag mit folgendem: 1. weilt Herr Feiler schon seit dem
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