Ratsprotokoll vom 18. Dezember 1855

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 18. Dezember 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs Protokoll des Gemeinderathes Steyr vom 18. Dezember 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, im Beisein des P. T. Herrn k.k. erster Kreiskommissärs Brosch, und in Gegenwart des hochwürdigen Herrn Stadtpfarrers von Steyr Alois Zweithurm für sich und im Voll- machtsnahmen des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers Himmelreich, als Vertreter der geistlichen Vogtei, – sowie der Herren Ge- meinderäthe: Haller, Lechner, Millner, Vögerl, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüllner, Woiset- schläger, Eysn, Heindl Anton, Wittigschlager, Stigler, Nutzin- ger. – Abwesend: die Herren Gemeinderäthe: von Koller, Edelbauer und Vogl entschuldigt, und Seidl. VI. Section 6158. Kompetenten Tabelle über die um die erledigte Organistenstelle an den beiden Pfarrkirchen zu Steyr eingelangten Gesuche. Vortrag Nach gemachter Anzeige des Kassa- amtes dd. 6. Septembr d.J. Z. 4541 wurde mit gemeinderäthlicher Erle- digung vom 18. 7br. d.J. die Ausschrei- bung dieser erledigten Stelle laut Kundmachung von eben diesem Tage im Einverständnisse mit den hoch- würdigen, geistlichen Vogteien ver- anlaßt. Nach dieser Kundmachung wurden von dem Konkurrenten nebst dem sich von selbst verstandenen Taufscheine und Moralitätszeugnisse vorzüglich die

Sitzungs Protokoll des Gemeinderathes Steyr vom 18. Dezember 1855 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl, im Beisein des P. T. Herrn k.k. erster Kreiskommissärs Brosch, und in Gegenwart des hochwürdigen Herrn Stadtpfarrers von Steyr Alois Zweithurm für sich und im Vollmachtsnahmen des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers Himmelreich, als Vertreter der geistlichen Vogtei, – sowie der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Millner, Vögerl, Heindl Michael, von Jäger, Haratzmüller, Krenklmüllner, Woisetschläger, Eysn, Heindl Anton, Wittigschlager, Stigler, Nutzinger. – Abwesend: die Herren Gemeinderäthe: von Koller, Edelbauer und Vogl entschuldigt, und Seidl. VI. Section 6158. Kompetenten Tabelle über die um die erledigte Organistenstelle an den beiden Pfarrkirchen zu Steyr eingelangten Gesuche. Vortrag Nach gemachter Anzeige des Kassaamtes dd. 6. Septembr d.J. Z. 4541 wurde mit gemeinderäthlicher Erledigung vom 18. 7br. d.J. die Ausschreibung dieser erledigten Stelle laut Kundmachung von eben diesem Tage im Einverständnisse mit den hochwürdigen, geistlichen Vogteien veranlaßt. Nach dieser Kundmachung wurden von dem Konkurrenten nebst dem sich von selbst verstandenen Taufscheine und Moralitätszeugnisse vorzüglich die

Zeugnisse über die Erlernung des Generalbasses, des Kontrapunktes dann der Fertigkeit im Orgelspiele überhaupt sowie im Choralgesange gefordert. Es haben sich in Folge dieser Ausschreibung um diese Stelle nach den vorliegenden Gesuchen und der hiernach von der Kanzlei verfaßten Kompetententabelle sieben Bewerber gefunden, und ich erlaube mir dieselben zur Kenntniß des Gemeinderathes zu bringen. Die hochwürdigen, geistlichen Vogteien haben von diesen Gesuchen bereits Einsicht genommen und ihre Äußerung geht dahin, daß: 1. Von einer ganz unpartheiischen kunstverständigen Comite eine öffentliche Probeablegung mit den aspirirenden Konkurrenten auf der Orgel der hiesigen Stadtpfarrkirche vorgenommen werde; daß 2. ceteris paribus unter den Konkurrenten den Frömste und Opferwilligste ausgewählt werde; daß 3. jedem Konkurrenten die neuen Bedingnisse vorgelegt werden, die er – ohngeachtet der Behebung des früheren, hier für diese Stelle bezogenen Gehaltes – durch unverdrossenes kunstgerechtes Orgelspiel bei der Absingung neueinzuführender Kirchenlieder während des nachmittägigen sonn- und festtäglichen Gottesdienstes und während der Maiandachten zu

Zeugnisse über die Erlernung des Generalbasses, des Kontrapunktes dann der Fertigkeit im Orgelspiele überhaupt sowie im Choralgesange gefordert. Es haben sich in Folge dieser Aus- schreibung um diese Stelle nach den vorliegenden Gesuchen und der hier- nach von der Kanzlei verfaßten Kom- petententabelle sieben Bewerber gefunden, und ich erlaube mir die- selben zur Kenntniß des Gemein- derathes zu bringen. Die hochwürdigen, geistlichen Vogteien haben von diesen Gesuchen bereits Einsicht genommen und ihre Äußerung geht dahin, daß: 1. Von einer ganz unpartheiischen kunstverständigen Comite eine öffent- liche Probeablegung mit den aspiri- renden Konkurrenten auf der Orgel der hiesigen Stadtpfarrkirche vor- genommen werde; daß 2. ceteris paribus unter den Kon- kurrenten den Frömste und Opferwillig- ste ausgewählt werde; daß 3. jedem Konkurrenten die neuen Bedingnisse vorgelegt werden, die er – ohngeachtet der Behebung des früheren, hier für diese Stelle bezoge- nen Gehaltes – durch unverdrosse- nes kunstgerechtes Orgelspiel bei der Absingung neueinzuführender Kirchen- lieder während des nachmittägigen sonn- und festtäglichen Gottesdienstes und während der Maiandachten zu

übernehmen hat, endlich daß 4. der neuerwählte Organist auf- merksam gemacht werde, daß bei Gottesdiensten zu gleicher Zeit z.B. Weih- nacht, Charwoche, Bittage etc. das Orgelspiel auch in der Vorstadtpfarr- kirche statt finden müsse und der Stadt- organist dafür zu sorgen habe. Diese neuen Bedingungen wür- den in der Gemeinderaths Sitzung vom 11. d.Mts. vorgetragen und der Gemeinderath hat sich in eben dieser Sitzung dahin ausgesprochen, daß man von dem Inhalte der von den hochwür- digen geistlichen Vogteien gemachten Äußerung durchdrungen sei, nur glaube derselbe, daß von der erste- ren Bedingung nicht Gebrauch ge- macht werden könne und zwar aus dem Grunde, weil in der erwähn- ten Konkurs Ausschreibung eine Probeablegung nicht gefordert wurde und wenn dieß doch nach- träglich begehrt wurde, der Ge- meinderath samt den geistlichen Vogteien mehr oder weniger kom- promittirt erscheinen dürften; fer- ner, weil hier in Steyr oder auch aus der nächsten Umgebung ein Kunstverständigen-Comite, welches den richterlichen Ausspruch über die Fer- tigkeit der Aspiranten abzugeben hätte, schwer oder gar nicht aufgebracht werden könnte und im Falle der Zu- standebringung doch jedenfalls kost- spielig werden würde.

übernehmen hat, endlich daß 4. der neuerwählte Organist aufmerksam gemacht werde, daß bei Gottesdiensten zu gleicher Zeit z.B. Weihnacht, Charwoche, Bittage etc. das Orgelspiel auch in der Vorstadtpfarrkirche statt finden müsse und der Stadtorganist dafür zu sorgen habe. Diese neuen Bedingungen würden in der Gemeinderaths Sitzung vom 11. d.Mts. vorgetragen und der Gemeinderath hat sich in eben dieser Sitzung dahin ausgesprochen, daß man von dem Inhalte der von den hochwürdigen geistlichen Vogteien gemachten Äußerung durchdrungen sei, nur glaube derselbe, daß von der ersteren Bedingung nicht Gebrauch gemacht werden könne und zwar aus dem Grunde, weil in der erwähnten Konkurs Ausschreibung eine Probeablegung nicht gefordert wurde und wenn dieß doch nachträglich begehrt wurde, der Gemeinderath samt den geistlichen Vogteien mehr oder weniger kompromittirt erscheinen dürften; ferner, weil hier in Steyr oder auch aus der nächsten Umgebung ein Kunstverständigen-Comite, welches den richterlichen Ausspruch über die Fertigkeit der Aspiranten abzugeben hätte, schwer oder gar nicht aufgebracht werden könnte und im Falle der Zustandebringung doch jedenfalls kostspielig werden würde.

Die zweite Bedingung entspricht der Natur der Sache und die dritte und vierte Bedingung erleiden gar keinen Anstand, weil in der Ausschreibung nur im Allgemeinen über den Dienst des Organisten Erwähnung geschieht, demnach sich der Angestellte auch jeder Bedingung der Art unterziehen wird und muß. Es wurde demnach beschlossen, an die hochwürdigen Vogteien eine Note zu richten, worin das eben Gesagte ausgesprochen werde und es sei zugleich an die hochwürdigen Pfarrherrn das Ansuchen zu stellen, zur Vereinbarung dieser Angelegenheit der nächsten Sitzung beizuwohnen. Zugleich wurde ich beauftragt, die Gesuche nebst Beilagen zu prüfen und über die Besetzung dieser Stelle einen begründeten Antrag zu stellen sohin aber einen Kompetenten in Vorschlag zu bringen. Ich habe mich diesem Auftrage gewissenhaft unterzogen und erlaube mir das Resultat dieser Prüfung mit folgendem abzugeben. Obwohl nicht zu läugnen ist, daß sämtliche Kompetenten mehr oder minder für diesen Dienst anwendbar sein dürften, so bin ich doch der Meinung, daß die Gesuche der Herren Fritz und Elhenitz im Pilsnerkreise Böhmens; – Pernecker aus Grein und Markus gegenwärtig in Linz

Die zweite Bedingung entspricht der Natur der Sache und die dritte und vierte Bedingung erleiden gar keinen Anstand, weil in der Aus- schreibung nur im Allgemeinen über den Dienst des Organisten Er- wähnung geschieht, demnach sich der Angestellte auch jeder Bedingung der Art unterziehen wird und muß. Es wurde demnach beschlossen, an die hochwürdigen Vogteien eine Note zu richten, worin das eben Gesagte ausgesprochen werde und es sei zu- gleich an die hochwürdigen Pfarr- herrn das Ansuchen zu stellen, zur Vereinbarung dieser Angelegenheit der nächsten Sitzung beizuwohnen. Zugleich wurde ich beauftragt, die Gesuche nebst Beilagen zu prüfen und über die Besetzung dieser Stelle einen begründeten Antrag zu stellen sohin aber einen Kompetenten in Vor- schlag zu bringen. Ich habe mich diesem Auftrage ge- wissenhaft unterzogen und erlaube mir das Resultat dieser Prüfung mit folgendem abzugeben. Obwohl nicht zu läugnen ist, daß sämtliche Kompetenten mehr oder minder für diesen Dienst anwend- bar sein dürften, so bin ich doch der Meinung, daß die Gesuche der Her- ren Fritz und Elhenitz im Pilsnerkreise Böhmens; – Pernecker aus Grein und Markus gegenwärtig in Linz

sogleich auszuscheiden sind und zwar darum, weil der Erstere bereits verheiratet ist u. überhaupt die weiteren Familien Verhältnisse der- selben gänzlich unbekannt sind. Den beiden anderen Kompeten- ten, Herrn Ortner aus Gründen und Herrn Kirchberger aus Lambach, ist nach den Zeugnissen Nichts aus- zusetzen, beide dürften jedoch min- der genügen. Herr Anton Gruber von hier hat nur den Taufschein und ein Zeug- niß des Stiftsorganisten von Sei- tenstetten beigelegt, worin bestättigt wird, daß Gruber zur Zeit seiner Studien am dortigen Gimnasio durch 4 Jahre Unterricht im Gene- ralbasse genommen und darin be- deutende Fortschritte gemacht hat. Aus Mangel an genügend entsprechenden Nachweisungen dürfte demnach auch dieser Kompetent weg- fallen, und für die Terna nur Herr Ortner aus Gmunden, Herr Kirchberger aus Lambach, dann der uns bekannte Herr Feiler von hier erübrigen. Bei gleicher Befähigung nach den Zeugnissen, bei gleichent unbescholtenen Lebenswandel würde ich jedoch darauf antragen, die erledigte Organisten- stelle dem Josef Seiler zu ver- leihen und begründe diesen Vorschlag mit folgendem: 1. weilt Herr Feiler schon seit dem

sogleich auszuscheiden sind und zwar darum, weil der Erstere bereits verheiratet ist u. überhaupt die weiteren Familien Verhältnisse derselben gänzlich unbekannt sind. Den beiden anderen Kompetenten, Herrn Ortner aus Gründen und Herrn Kirchberger aus Lambach, ist nach den Zeugnissen Nichts auszusetzen, beide dürften jedoch minder genügen. Herr Anton Gruber von hier hat nur den Taufschein und ein Zeugniß des Stiftsorganisten von Seitenstetten beigelegt, worin bestättigt wird, daß Gruber zur Zeit seiner Studien am dortigen Gimnasio durch 4 Jahre Unterricht im Generalbasse genommen und darin bedeutende Fortschritte gemacht hat. Aus Mangel an genügend entsprechenden Nachweisungen dürfte demnach auch dieser Kompetent wegfallen, und für die Terna nur Herr Ortner aus Gmunden, Herr Kirchberger aus Lambach, dann der uns bekannte Herr Feiler von hier erübrigen. Bei gleicher Befähigung nach den Zeugnissen, bei gleichent unbescholtenen Lebenswandel würde ich jedoch darauf antragen, die erledigte Organistenstelle dem Josef Seiler zu verleihen und begründe diesen Vorschlag mit folgendem: 1. weilt Herr Feiler schon seit dem

Jahre 1850 in Steyr, hat sich während dieser sechs Jahre stets um die Kirchenmusik angenommen und kennt daher die dabei eingeführte Ordnung ganz genau. Es wird also von diesem Bewerber nie eine Klage vorkommen können, daß er diesen Dienst beschwerlich finde, – und dadurch jede Unzufriedenheit von vorneherein beseitigt sein. 2. hat sich derselbe durch die Verwendung bei der Kirchenmusik seit seinem Hiersein bei jeder vorkommenden Veranlassung, sowie bei den wiederholten Erkrankungen des Organisten Rink denn doch viele Verdienste erworben, weil derselbe diese Aushilfe stets unentgeltlich geleistet hat, was besonders bei der mehr als zweimonatlichen Krankheit des Rink vor seinem Tode der Fall war, durch welche Zeit Feiler den Dienst stets unverdrossen versah und ebenso hat derselbe diesen Dienst seit dem 5. 7br. d.J., an welchem Tage der Organist Rück gestorben ist, nach dem anliegenden pfarrherrlichen Zeugnisse klaglos und bereitwillig besorgt und es steht zu erwarten, daß sich Feiler allen Anforderungen ebenso bereitwillig unterziehen wird, um so eher, weil es noch immer erübrigen wird, in dem Anstellungsdekrete die Klausel aufzunehmen, daß derselbe bei einer auffallenden Vernachlässigung seines Dienstes verlustig werde.

Jahre 1850 in Steyr, hat sich während dieser sechs Jahre stets um die Kirchen- musik angenommen und kennt daher die dabei eingeführte Ordnung ganz genau. Es wird also von diesem Bewerber nie eine Klage vorkom- men können, daß er diesen Dienst beschwerlich finde, – und dadurch jede Unzufriedenheit von vorne- herein beseitigt sein. 2. hat sich derselbe durch die Ver- wendung bei der Kirchenmusik seit seinem Hiersein bei jeder vorkommenden Ver- anlassung, sowie bei den wiederholten Erkrankungen des Organisten Rink denn doch viele Verdienste erworben, weil derselbe diese Aushilfe stets un- entgeltlich geleistet hat, was beson- ders bei der mehr als zweimonat- lichen Krankheit des Rink vor seinem Tode der Fall war, durch welche Zeit Feiler den Dienst stets unverdrossen versah und ebenso hat derselbe diesen Dienst seit dem 5. 7br. d.J., an welchem Tage der Organist Rück gestorben ist, nach dem anliegenden pfarrherrlichen Zeugnisse klaglos und bereitwillig besorgt und es steht zu erwarten, daß sich Feiler allen Anforderungen ebenso bereitwillig unterziehen wird, um so eher, weil es noch immer er- übrigen wird, in dem Anstellungs- dekrete die Klausel aufzunehmen, daß derselbe bei einer auffallenden Ver- nachlässigung seines Dienstes ver- lustig werde.

Herr Feiler hat demnach durch diese allgemein bekannte Verwendung bei der Orgel und ebenso als Tenorist dargethan, daß er den besten Willen habe, sich der Kirchenmusik zu widmen, und selbst Opfer nicht scheue. Derselbe hat somit schon voraus bereits be- wiesen, daß er opferwillig ist, was von den übrigen Konkurrenten erst erwartet werden muß. Diesem nach stelle ich den Antrag: Daß die durch den Tod des Josef Rink an den beiden Pfarrkirchen erledig- te Organisten Stelle mit dem Gehalte zusammen von fl 347 dem hiesigen Musiklehrer Josef Feiler vom 1. Jänner 1856 an im Einverständ- nisse mit den hochwürdigen geist- lichen Vogteien verliehen werde. Hievon ist Herr Josef Feiler mit Dekret zu verständigen, die beiden Kirchenrechnungsführungen aber zur Auszahlung der stipu- lirten Beträge vom obigen Tage anzuweisen. Die übrigen Be- werber sind unter Rückstellung ihrer Gesuche und Beilagen ab- weislich zu verbescheiden. Einstimmiger Beschluß nach dem An- trage des Referenten, worauf dem Herrn Josef Feiler die an den beiden hiesigen Pfarrkirchen erledigte Orga- nistenstelle mit dem Gesamtgehalte von CMz fl 347 vom 1. Jänner 1856 an mit der in dem Dekrete einzuschalten

Herr Feiler hat demnach durch diese allgemein bekannte Verwendung bei der Orgel und ebenso als Tenorist dargethan, daß er den besten Willen habe, sich der Kirchenmusik zu widmen, und selbst Opfer nicht scheue. Derselbe hat somit schon voraus bereits bewiesen, daß er opferwillig ist, was von den übrigen Konkurrenten erst erwartet werden muß. Diesem nach stelle ich den Antrag: Daß die durch den Tod des Josef Rink an den beiden Pfarrkirchen erledigte Organisten Stelle mit dem Gehalte zusammen von fl 347 dem hiesigen Musiklehrer Josef Feiler vom 1. Jänner 1856 an im Einverständnisse mit den hochwürdigen geistlichen Vogteien verliehen werde. Hievon ist Herr Josef Feiler mit Dekret zu verständigen, die beiden Kirchenrechnungsführungen aber zur Auszahlung der stipulirten Beträge vom obigen Tage anzuweisen. Die übrigen Bewerber sind unter Rückstellung ihrer Gesuche und Beilagen abweislich zu verbescheiden. Einstimmiger Beschluß nach dem Antrage des Referenten, worauf dem Herrn Josef Feiler die an den beiden hiesigen Pfarrkirchen erledigte Organistenstelle mit dem Gesamtgehalte von CMz fl 347 vom 1. Jänner 1856 an mit der in dem Dekrete einzuschalten

den Bemerkung verliehen wird, daß er alle ihm obliegenden Pflichten, welche ihm in einer eigenen Dienstes Instruktion besonders vorgezeichnet werden, genau und pünktlich zu erfüllen habe. Diesem Beschluße tritt auch der hochwürdige Herr Stadtpfarrer Aloys Zweithurm im Namen der beiden geistlichen Vogteien seinem vollen Inhalt nach bei und ertheilt selbem seine Zustimmung durch nachstehende Fertigung dieses Rathsprotokolles. Gaffl Alois Zweythurm Stadt Pfarrer für mich u. nõe. mand. des Hochw. Hrn. Vorstadt Pfarrers. Haller Aichinger Skt. M. Lechner Nachdem sich Seine Hochwürden, Herr Stadtpfarrer Alois Zweithurm hierauf entfernte, wurde die Rathssitzung in Gegenwart der zu Eingangs erwähnten Herren weiter abgehalten, wie folgt: Herr Bürgermeister trägt vor. 6518. Josef Reder, Schiffmeister hier, in Namen des Schlitten-Renncomite um Aufstellung der Tribunen am Rennplatze. Wird auf Kosten des benannten Comite bewilliget u. erhält hiemit das Bauamt den Auftrag die vorräthigen Tribunenbestandtheile dem Comite zur Disposition zu stellen. 6207. IV. Section Referent Herr G.R. u. Vizebürgermeister Haller Relation des in Folge gemeinderäthl. Beschlusses v. 4. Dezember l.J. ernannten Comites behufs einer Vereinbarung mit den Landgemeinden zur Errichtung

den Bemerkung verliehen wird, daß er alle ihm obliegenden Pflichten, welche ihm in einer eigenen Dienstes Instruk- tion besonders vorgezeichnet werden, genau und pünktlich zu erfüllen habe. Diesem Beschluße tritt auch der hochwürdige Herr Stadtpfarrer Aloys Zweithurm im Namen der beiden geist- lichen Vogteien seinem vollen Inhalt nach bei und ertheilt selbem seine Zustimmung durch nachstehende Fer- tigung dieses Rathsprotokolles. Gaffl Alois Zweythurm Stadt Pfarrer für mich u. nõe. mand. des Hochw. Hrn. Vorstadt Pfarrers. Haller Aichinger Skt. M. Lechner Nachdem sich Seine Hochwürden, Herr Stadtpfarrer Alois Zweithurm hierauf entfernte, wurde die Rathssitzung in Gegenwart der zu Eingangs erwähnten Herren weiter abgehalten, wie folgt: Herr Bürgermeister trägt vor. 6518. Josef Reder, Schiffmeister hier, in Na- men des Schlitten-Renncomite um Aufstellung der Tribunen am Rennplatze. Wird auf Kosten des benannten Comite bewilliget u. erhält hiemit das Bauamt den Auftrag die vorräthigen Tribunen- bestandtheile dem Comite zur Disposition zu stellen. 6207. IV. Section Referent Herr G.R. u. Vizebürgermeister Haller Relation des in Folge gemeinderäthl. Beschlusses v. 4. Dezember l.J. ernannten Comites behufs einer Vereinbarung mit den Landgemeinden zur Errichtung

einer selbständigen Sparrkasse in Steyr. Vortrag Nach den in der Gemeinderaths Sitzung vom 4. Dezember 1855 gestellter u. zum Beschluße erhobenen Anträgen betreffend die schleunige und ungesäumte Durch- führung der Gründung einer selbst- ständigen Sparrkasse in Steyr mit mehreren Landgemeinden des Bezirks hat das mit dieser wichtigen Angelegen- heit betraute Comite die Verpflichtung übernommen binnen 14 Tagen in Vor- lage zu bringen: a. den mit den Landgemeinden ge- prüften und festgestellten Statuten- entwurf; b. das Einschreiten zur Erwirkung der a. h. Genehmigung. Es wird sonach das Ergebniß der ge- pflogenen Verhandlungen in Kürze berichtet und werden die schlißlich hier- aus resultirenden Anträge dem Ge- meinderathe zur Annahme empfohlen. In Folge der von hier in Gemäßheit des Beschlußes vom 4. Dezember d.J. an das k.k. Bezirksamt ergangenen Note fand am 5. d.Mts. in dem Amtszimmer des Herrn Bezirksvorstehers mit Zuziehung des Gemeindevorstandes von Gleink eine Vorbesprechung statt, wobei man sich über die wichtigsten Paragraphen des von h. Ministerio empfohlenen Statutenentwurfes zum großen Theile dem wesentlichen In- halte nach einigte, und die Bitte

einer selbständigen Sparrkasse in Steyr. Vortrag Nach den in der Gemeinderaths Sitzung vom 4. Dezember 1855 gestellter u. zum Beschluße erhobenen Anträgen betreffend die schleunige und ungesäumte Durchführung der Gründung einer selbstständigen Sparrkasse in Steyr mit mehreren Landgemeinden des Bezirks hat das mit dieser wichtigen Angelegenheit betraute Comite die Verpflichtung übernommen binnen 14 Tagen in Vorlage zu bringen: a. den mit den Landgemeinden geprüften und festgestellten Statutenentwurf; b. das Einschreiten zur Erwirkung der a. h. Genehmigung. Es wird sonach das Ergebniß der gepflogenen Verhandlungen in Kürze berichtet und werden die schlißlich hieraus resultirenden Anträge dem Gemeinderathe zur Annahme empfohlen. In Folge der von hier in Gemäßheit des Beschlußes vom 4. Dezember d.J. an das k.k. Bezirksamt ergangenen Note fand am 5. d.Mts. in dem Amtszimmer des Herrn Bezirksvorstehers mit Zuziehung des Gemeindevorstandes von Gleink eine Vorbesprechung statt, wobei man sich über die wichtigsten Paragraphen des von h. Ministerio empfohlenen Statutenentwurfes zum großen Theile dem wesentlichen Inhalte nach einigte, und die Bitte

stellte, die zur Theilnahme geneigten Gemeindevorstehungen, sowie die bereits zu einer separaten Sparrkassainstitute verbundenen Gemeinden: Sirning, Thanstetten und Aschach zu einer allgemeinen Versammlung zu gedachtem Zwecke im Amtslokale des k.k. Bezirksamtes in kürzester Zeit einzuladen. Diese Versamlung fand am 15. Dezember d.J. statt, nachdem das Comite sich früher über die wichtigeren Paragrafen des Entwurfes verständigt und die entsprechende Vorlage nach der angenommenen Faßung und Stilisirung veranlaßt hatte. – Obgleich der k.k. Herr Bezirksvorsteher inzwischen die Gemeinde Vorstehungen von Sirning, Thanstetten und Aschach nochmals ämtlich aufgefordert hatte, sich dem Sparrkasse Vereine zu Steyr anzuschließen, und dieserwegen den respektiven Ausschuß zur Schlußfassung einzuvernehmen, so hatte nur die Vertretung der Gemeinde Aschach die erwähnte GemeindenVersammlung beschickt, wärend der Herr Bürgermeister von Sirning sein Nichterscheinen mit der Hinweisung auf das Festhalten an dem wiederholt gefaßten Beschluße der Gründung einer eigenen Sparrkasse in Sirning Seitens des Ausschußes, welchem sich auch neuerlich die Gemeinde Thanstetten beigesellte, in einer ämtlichen Eingabe an das k.k. Bezirksamt entschuldigte, und der Vorsteher von Thanstetten ohne Ermäch-

stellte, die zur Theilnahme geneig- ten Gemeindevorstehungen, sowie die bereits zu einer separaten Sparrkassa- institute verbundenen Gemeinden: Sirning, Thanstetten und Aschach zu einer allgemeinen Versammlung zu gedachtem Zwecke im Amtslokale des k.k. Bezirksamtes in kürzester Zeit einzuladen. Diese Versamlung fand am 15. Dezember d.J. statt, nach- dem das Comite sich früher über die wichtigeren Paragrafen des Entwur- fes verständigt und die entsprechende Vorlage nach der angenommenen Faßung und Stilisirung veranlaßt hatte. – Obgleich der k.k. Herr Bezirksvorsteher inzwischen die Ge- meinde Vorstehungen von Sirning, Thanstetten und Aschach nochmals ämt- lich aufgefordert hatte, sich dem Sparr- kasse Vereine zu Steyr anzuschließen, und dieserwegen den respektiven Aus- schuß zur Schlußfassung einzuvernehmen, so hatte nur die Vertretung der Ge- meinde Aschach die erwähnte Gemeinden- Versammlung beschickt, wärend der Herr Bürgermeister von Sirning sein Nicht- erscheinen mit der Hinweisung auf das Festhalten an dem wiederholt ge- faßten Beschluße der Gründung einer eigenen Sparrkasse in Sirning Seitens des Ausschußes, welchem sich auch neuer- lich die Gemeinde Thanstetten beigesellte, in einer ämtlichen Eingabe an das k.k. Bezirksamt entschuldigte, und der Vorsteher von Thanstetten ohne Ermäch-

tigung zu einer endgiltigen Erklärung der Berathung beiwohnte. Nach einer mehrstündigen, um- ständlichen Erörterung der wichtigsten Bestimmungen des Statutenentwurfs worin das Streben der Landgemeinden, sich bei dem zu gründenden Institute die vorwiegende Einflußnahme und Präponderanz zu sichern, unver- kennbar war, und die städtischen Vertreter bei ihrer Minderzahl gegenüber den repräsentirten Landgemeinden in Begegnung schein- barer Geneigtheit zu Mißtrauen durch hartnäckige Beharrlichkeit bei den aufgestellten Grundsätzen – im Interesse der Stadtgemeinde einer schwie- rigen Stand hatten, und in die Minori- tät versetzt sich Schritt für Schritt zu Konzessionen genöthigt sahen; – hat man sich endlich allgemein geeinigt, und wurde der anliegende Statuten Entwurf genehmigt, welcher von den anwesenden Vertretern der Stadtgemeinde Steyr, dann der Gemeinden Gleink, Garsten, Aschach, Losensteinleiten, Jägerberg und Thanstetten gefertiget ist. Ich trage nun die wesentlichen Paragrafen zur Schlußfassung des Ge- meinderathes vor, und glaube alle jene übergehen zu müssen, welche gemäß des h. Ministerialentwurfes größtentheils von allen schon bestehenden Sparrkassen aufgenommen wurden, und weil nach ihrer praktischen Geltung

tigung zu einer endgiltigen Erklärung der Berathung beiwohnte. Nach einer mehrstündigen, umständlichen Erörterung der wichtigsten Bestimmungen des Statutenentwurfs worin das Streben der Landgemeinden, sich bei dem zu gründenden Institute die vorwiegende Einflußnahme und Präponderanz zu sichern, unverkennbar war, und die städtischen Vertreter bei ihrer Minderzahl gegenüber den repräsentirten Landgemeinden in Begegnung scheinbarer Geneigtheit zu Mißtrauen durch hartnäckige Beharrlichkeit bei den aufgestellten Grundsätzen – im Interesse der Stadtgemeinde einer schwierigen Stand hatten, und in die Minorität versetzt sich Schritt für Schritt zu Konzessionen genöthigt sahen; – hat man sich endlich allgemein geeinigt, und wurde der anliegende Statuten Entwurf genehmigt, welcher von den anwesenden Vertretern der Stadtgemeinde Steyr, dann der Gemeinden Gleink, Garsten, Aschach, Losensteinleiten, Jägerberg und Thanstetten gefertiget ist. Ich trage nun die wesentlichen Paragrafen zur Schlußfassung des Gemeinderathes vor, und glaube alle jene übergehen zu müssen, welche gemäß des h. Ministerialentwurfes größtentheils von allen schon bestehenden Sparrkassen aufgenommen wurden, und weil nach ihrer praktischen Geltung

von untergeordneten, minder einflußreichen Belange – als solche keiner Änderung zu unterziehen sind. Nach meiner subjektiven Ansicht war bei dem moralischen Zwange in den gegebenen Verhältnissen, welche durch die nicht zu rechtfertigende, frühere Zögerung herbeigeführt wurden, die endliche Entscheidung über die projektirte Sparkassa im Vereine mit den Landgemeinden bei der Festhaltung der früher aufgestellten Prinzipien dem Scheitern nahe; ich kann mich nun bei dieser Alternative nur für einen bedingten Beitritt des Gemeinderathes zu der getroffenen Vereinbarung aussprechen und stelle sonach mit Rücksicht auf die folgerichtig weiters einzuleitenden Vorkehrungen zur Förderung des ins Leben zu rufenden Institutes die nachstehenden Anträge: 1. der Gemeinderath genehmigt mit Beschluß vom heutigen Tage den vorliegenden Statutenentwurf zur Gründung einer selbstständigen Sparrkassa in Steyr im Vereine mit den inngenannten Landgemeinden, fertigt denselben nach § 88 der Gemeindeordnung v. 11. November 1850 als rechtsverbindlich und beauftragt des Comite mit der sohinigen, endgiltigen Redaktion der Statuten im Sinne des Entwurfes. (Sonach wurde der Statutenentwurf vorgelesen und § weise besprochen.)

von untergeordneten, minder ein- flußreichen Belange – als solche keiner Änderung zu unterziehen sind. Nach meiner subjektiven Ansicht war bei dem moralischen Zwange in den gegebenen Verhältnissen, welche durch die nicht zu rechtfertigende, frühere Zögerung herbeigeführt wurden, die endliche Entscheidung über die projektirte Sparkassa im Vereine mit den Landgemeinden bei der Festhaltung der früher aufge- stellten Prinzipien dem Scheitern nahe; ich kann mich nun bei dieser Alter- native nur für einen bedingten Bei- tritt des Gemeinderathes zu der ge- troffenen Vereinbarung aussprechen und stelle sonach mit Rücksicht auf die folgerichtig weiters einzuleiten- den Vorkehrungen zur Förderung des ins Leben zu rufenden Institutes die nachstehenden Anträge: 1. der Gemeinderath genehmigt mit Beschluß vom heutigen Tage den vorlie- genden Statutenentwurf zur Gründung einer selbstständigen Sparrkassa in Steyr im Vereine mit den inngenann- ten Landgemeinden, fertigt densel- ben nach § 88 der Gemeindeordnung v. 11. November 1850 als rechtsver- bindlich und beauftragt des Comite mit der sohinigen, endgiltigen Redak- tion der Statuten im Sinne des Entwurfes. (Sonach wurde der Statutenentwurf vorgelesen und § weise besprochen.)

2. Es ist an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde im Sinne des h. Statthal- terei Erlasses v. 24. Juny 1853 Z. 5473, um der zu gründenden Sparrkasse in Steyr ein Vereine mit den Landgemein- den ein lebensfähigeres und kräftiges Gedeihen zu sichern, die ehrfurchts- volle Bitte zu stellen, wohldieselbe geruhe in gnädige Erwägung zu ziehen, daß der von der h. Staatsver- waltung bei Erlassung der Normen über Sparrkassen im Auge gehabte Zweck be- züglich der von Märkten u. Städten mit einer dichten Bevölkerung in ihrer Um- gebung und einem lebhaften Verkehre vor Handel, Industrie u. Landwirthschaft, mithin auch bezüglich der von Steyr – beabsichtigten Gründung einer solchen Anstalt durch die Errichtung einer eigenen Sparrkasse in dem eine Stun- de von Steyr entfernten Sirning pa- ralisirt werde. Hiebei soll die Ansicht vorwalten, daß mit Hinblick auf die von der Stadtgemeinde frei- willig übernommenen Lasten und die Vortheile der affilirten Gemeinden der Grundsatz zur Geltung gelange, daß das allgemeine Interesse gegen- seitiger Parität in dem gleichen Aus- maße der Ausschußzahl gewahrt bleibe. 3. der Gemeinderath ernennt ein permanentes Comite, welches die Aufga- be hat, alle Präliminarien bis zur Herabgelangung der a. h. Genehmi- gung vorzubereiten und durchzuführen als da sind, Einleitung der Subscrip-

2. Es ist an die wohllöbliche k.k. Kreisbehörde im Sinne des h. Statthalterei Erlasses v. 24. Juny 1853 Z. 5473, um der zu gründenden Sparrkasse in Steyr ein Vereine mit den Landgemeinden ein lebensfähigeres und kräftiges Gedeihen zu sichern, die ehrfurchtsvolle Bitte zu stellen, wohldieselbe geruhe in gnädige Erwägung zu ziehen, daß der von der h. Staatsverwaltung bei Erlassung der Normen über Sparrkassen im Auge gehabte Zweck bezüglich der von Märkten u. Städten mit einer dichten Bevölkerung in ihrer Umgebung und einem lebhaften Verkehre vor Handel, Industrie u. Landwirthschaft, mithin auch bezüglich der von Steyr – beabsichtigten Gründung einer solchen Anstalt durch die Errichtung einer eigenen Sparrkasse in dem eine Stunde von Steyr entfernten Sirning paralisirt werde. Hiebei soll die Ansicht vorwalten, daß mit Hinblick auf die von der Stadtgemeinde freiwillig übernommenen Lasten und die Vortheile der affilirten Gemeinden der Grundsatz zur Geltung gelange, daß das allgemeine Interesse gegenseitiger Parität in dem gleichen Ausmaße der Ausschußzahl gewahrt bleibe. 3. der Gemeinderath ernennt ein permanentes Comite, welches die Aufgabe hat, alle Präliminarien bis zur Herabgelangung der a. h. Genehmigung vorzubereiten und durchzuführen als da sind, Einleitung der Subscrip-

tion zur Realisierung des § 3. der Statuten, Anbahnung der GeschäftsOrdnung durch Samlung der einschlägigen Materialien, die Vorschläge über die Verwendung der Gemeindebeamten als Hilfsorgane bei Beginn der Sparrkassegeschäfte mit der entsprechenden Dienstes Instruktionen, Anschaffung der nöthigen Drucksorten, Bücher und Formularien und endlich Herstellung der zur Sparrkassa im Rathhause bestimmten Lokalitäten, kurz alle von der Stadtgemeinde übernommenen Verbindlichkeiten in steter Übersicht zu halten und zur Förderung des Ganzen die geeignet scheinenden Schritte persönlich zu machen. Dieses Comite hat als Mittelglied zwischen den Landgemeinden u. dem Gemeinderath zu dienen u. nach Umständen von Zeit zu Zeit über sein Wirken dem letzteren Bericht zu erstatten.“ Herr Gemeinderath Woisetschläger stellt bezüglich des 1. Antrages den Zusatzantrag: „es solle der § 31 des Statuten Entwurfes unter Beibehaltung seines übrigen Inhaltes dahin abgeändert werden, daß die Zahl der Ausschüsse auf 30 beschränkt würde, von denen die Hälfte von der Stadtgemeinde und die Hälfte von den Landgemeinden-Vorstehern und den Gründern mittelst persönlicher Stimmgebung gewählt werden.“ Hierauf wurde zur Abstimm-

tion zur Realisierung des § 3. der Statuten, Anbahnung der Geschäfts- Ordnung durch Samlung der einschlä- gigen Materialien, die Vorschläge über die Verwendung der Gemeinde- beamten als Hilfsorgane bei Be- ginn der Sparrkassegeschäfte mit der entsprechenden Dienstes Instruk- tionen, Anschaffung der nöthigen Drucksorten, Bücher und Formularien und endlich Herstellung der zur Sparr- kassa im Rathhause bestimmten Lo- kalitäten, kurz alle von der Stadt- gemeinde übernommenen Verbind- lichkeiten in steter Übersicht zu halten und zur Förderung des Ganzen die geeignet scheinenden Schritte persön- lich zu machen. Dieses Comite hat als Mittelglied zwischen den Landgemeinden u. dem Gemeinderath zu dienen u. nach Um- ständen von Zeit zu Zeit über sein Wirken dem letzteren Bericht zu erstatten.“ Herr Gemeinderath Woisetschlä- ger stellt bezüglich des 1. Antrages den Zusatzantrag: „es solle der § 31 des Statuten Entwurfes unter Beibehaltung seines übrigen Inhaltes dahin abgeändert werden, daß die Zahl der Ausschüsse auf 30 beschränkt würde, von denen die Hälfte von der Stadtgemeinde und die Hälfte von den Landgemeinden-Vorstehern und den Gründern mittelst persönlicher Stimm- gebung gewählt werden.“ Hierauf wurde zur Abstimm-

ung geschritten, und kammen nach sel- ber zu Stande folgende einhellig gefaßte Beschlüsse: 1. In voller Zustimmung zum ersten Antrage des Herrn Referenten ge- nehmiget der Gemeinderath den ihm vorgelegten Entwurf der Statuten zur Gründung einer selbstständigen Sparrkassa in Steyr im Vereine mit den hiezu zu gewinnenden Land- gemeinden – mit alleiniger Aus- name des § 31, welcher die Faßung nach dem einstimmig angenommenen Zusatzantrage des Herrn Gemein- derathes Woisetschläger erhält – seinem vollen Inhalte nach, fertigt selben als rechtsverbindlich, und beauftragt das nachstehend gewählte Comite mit der sohinigen, endgiltigen Redaktion dieser Statuten im Sinne dieses genehmigten Entwurfes. 2. Es soll schleunigst eine Ein- gabe an die wohllöbl. k.k. Kreisbehörde nachden von dem Herrn Referenten gemachten Andeutungen mit der ehrfurchtsvollen Bitte gemacht werden, es möge zum Behufe der Vereinbarung mit den Landgemeinden eine kreisämt- liche Commission angeordnet werden. 3. der Gemeinderath verfügt die vom Herrn Referenten beantrag- te Zuweisung der erwähnten Geschäfte bis zur Herablangung der a. h. Ge- nehmigung der hierortigen Sparrkassa Statuten an ein permanentes Comite und wird zu diesem Behufe das bereits für diese Angelegenheit ernannte

ung geschritten, und kammen nach selber zu Stande folgende einhellig gefaßte Beschlüsse: 1. In voller Zustimmung zum ersten Antrage des Herrn Referenten genehmiget der Gemeinderath den ihm vorgelegten Entwurf der Statuten zur Gründung einer selbstständigen Sparrkassa in Steyr im Vereine mit den hiezu zu gewinnenden Landgemeinden – mit alleiniger Ausname des § 31, welcher die Faßung nach dem einstimmig angenommenen Zusatzantrage des Herrn Gemeinderathes Woisetschläger erhält – seinem vollen Inhalte nach, fertigt selben als rechtsverbindlich, und beauftragt das nachstehend gewählte Comite mit der sohinigen, endgiltigen Redaktion dieser Statuten im Sinne dieses genehmigten Entwurfes. 2. Es soll schleunigst eine Eingabe an die wohllöbl. k.k. Kreisbehörde nachden von dem Herrn Referenten gemachten Andeutungen mit der ehrfurchtsvollen Bitte gemacht werden, es möge zum Behufe der Vereinbarung mit den Landgemeinden eine kreisämtliche Commission angeordnet werden. 3. der Gemeinderath verfügt die vom Herrn Referenten beantragte Zuweisung der erwähnten Geschäfte bis zur Herablangung der a. h. Genehmigung der hierortigen Sparrkassa Statuten an ein permanentes Comite und wird zu diesem Behufe das bereits für diese Angelegenheit ernannte

Comite, bestehend aus den Herren G. Räthen 1. Haller 2. Nutzinger 3. Lechner neuerdings bestättigt und für die obige Dauer als permanent erklärt. VI. Section 5721. Relation des Rechnungsrevidenten bezüglich der Cholera Todtenbeschau. Hiernach erhält das Kassaamt den Auftrag, an Herrn Schweikofer die Summe von fl 22 30 xr gegen Quittung auszubezalen. 6330. Susanna Heindl um Verleihung einer Pfründe. Bei der nächsten Armensitzung vorzulegen u. Bittstellerin bei der zunächst zu verleihenden Pfründe in die Kompetenten Tabelle aufzunehmen. 6429. Andreas Neudasti um Unterstützung aus dem Armenfonde. Bittsteller ist zur nächsten Armen Kommission vorzuladen u. dieses Gesuch hiebei vorzulegen. Gaffl Haller M. Lechner Aichinger Sekretär

Comite, bestehend aus den Herren G. Räthen 1. Haller 2. Nutzinger 3. Lechner neuerdings bestättigt und für die obige Dauer als permanent erklärt. VI. Section 5721. Relation des Rechnungsrevidenten be- züglich der Cholera Todtenbeschau. Hiernach erhält das Kassaamt den Auf- trag, an Herrn Schweikofer die Sum- me von fl 22 30 xr gegen Quittung aus- zubezalen. 6330. Susanna Heindl um Verleihung einer Pfründe. Bei der nächsten Armensitzung vorzu- legen u. Bittstellerin bei der zunächst zu verleihenden Pfründe in die Kom- petenten Tabelle aufzunehmen. 6429. Andreas Neudasti um Unterstützung aus dem Armenfonde. Bittsteller ist zur nächsten Armen Kommis- sion vorzuladen u. dieses Gesuch hie- bei vorzulegen. Gaffl Haller M. Lechner Aichinger Sekretär

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