mit Bericht nachzusuchen. 6271. Dekret der wohl. k.k. Kreisbehörde, womit die Kenntnißnahme der Verbesserung der Lage der Stadtschullehrer mitgetheilt wird. Das Kassaamt wird hiemit angewiesen, den drey Stadtschullehrer nunmehr den genehmigten Pauschalbetrag für die Schulbedürfnisse und den Ersatz für die nicht einzubringenden Schulgelder für arme mittellose Kinder im Gesamtbetrage von C.M. fl 200 33 xr jährlich vom 1. Oktober 1855 angefangen auszubezahlen und zwar in der Art, daß von diesem Betrage für die Aichetschule: für Schulbedürfnisse fl 64 18 u. für Schulgeldentschädigung 47 9 zusammen fl C.M. 101 27 xr der Schule am Berge: für Schulbedürfnisse fl C.M. 33 30 u. als Schulgeldentschädigung 21 36 xr zusammen auf 55 6 xr und für die Schule in Ennsdorf: für Schulbedürfnisse fl C.M. 30 48 u. als Schulgeldentschädigung 23 12 zusammen C.M. fl 54 entfallen. Die drei Lehrer Irk, Kuhe und Benedikt sind hievon mit Dekret entsprechend zu verständigen.
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