mit der Bedingung, daß der neuernannte Kassier eine Kaution im Betrage von 700 fl und der neukreirte II. Kanzlist eine Kaution von 200 fl zu leisten haben, welche Kautionen nach den gesetzlichen Vorschriften einzubringen und ehestens dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen sind.“ Einstimmiger Beschluß nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters wornach die in seinem Antrage enthaltenen, von ihm verfügten Dienstes-Besetzungen und Zutheilungen nachdem vollen Inhalte dieses Antrages bestättiget werden. Weiters wird im Nachhange zu diesem concluso beschlossen, daß demnächst eine genaue Darstellung der im hierstädtischen Gemeinde Amte verfügten Geschäfts Zutheilung samt der bezüglichen Dienstes Instruktion, sowie ein Verzeichniß der mit diesen Geschäften betrauten hierortigen Beamten, ihrer Gehalte, Bezüge und ihrer sonstigen Zulagen dem Gemeinderathe in Vorlage gebracht werden solle.
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