Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1855

wie es das Rathsprotokoll v. 28. Juli l.J. bezeugt, angenommen wurde, das in diesem Sinne verfaßte Prae- liminare nicht beanständet wurde, so glaubte ich, bei dem Umstande, als zur Verhüthung einer nachtheili- gen Geschäftsstockung mit der Besetzung oder Zuweisung dieser erledigten Dienste ohne Aufschub vorgegangen werden müßte; um somehr über diese Geschäftszutheilungen u. theilwei- sen Dienstesbesetzungen gegen nach- trägliche Vorlage an den löbl. Ge- meinderath mittlerweilig ver- fügen zu müssen, als eine theils keine neuen Individuen als Beamte ernannt, sondern lediglich hier- ämtliche Geschäfte an bereits hier- amts Angestellte in veränderter Weise vertheilt werden sollten, und als andererseits durch die hiemit verbundenen Gehaltsänderun- gen das städtische Buget nicht nur nicht mehr belastet, sondern vielmehr, wie schon oben erwähnt, um 475 fl C.M. jährl. erleichtert wurde. Demgemäß habe ich die Besetzung der erledigen Kassierstelle mit dem früheren Gehalte von 700 fl C.M. durch Herrn Josef Schiefermayr, welcher bisher als Rechnungs Revident mit 600 fl angestellt

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