Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1855

wie es das Rathsprotokoll v. 28. Juli l.J. bezeugt, angenommen wurde, das in diesem Sinne verfaßte Praeliminare nicht beanständet wurde, so glaubte ich, bei dem Umstande, als zur Verhüthung einer nachtheiligen Geschäftsstockung mit der Besetzung oder Zuweisung dieser erledigten Dienste ohne Aufschub vorgegangen werden müßte; um somehr über diese Geschäftszutheilungen u. theilweisen Dienstesbesetzungen gegen nachträgliche Vorlage an den löbl. Gemeinderath mittlerweilig verfügen zu müssen, als eine theils keine neuen Individuen als Beamte ernannt, sondern lediglich hierämtliche Geschäfte an bereits hieramts Angestellte in veränderter Weise vertheilt werden sollten, und als andererseits durch die hiemit verbundenen Gehaltsänderungen das städtische Buget nicht nur nicht mehr belastet, sondern vielmehr, wie schon oben erwähnt, um 475 fl C.M. jährl. erleichtert wurde. Demgemäß habe ich die Besetzung der erledigen Kassierstelle mit dem früheren Gehalte von 700 fl C.M. durch Herrn Josef Schiefermayr, welcher bisher als Rechnungs Revident mit 600 fl angestellt

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