zweckdienlichen Abänderungen an der genannten Feuerlösch Ordnung zur weiteren Beschlußfassung und sohinigen Republikation derselben baldigst dem Gemeinderathe in Vorlage gebracht werden sollen. Herr Gemeinderath Eysn macht bekannt, daß wärend der ganzen Dauer des vorerwähnten Brandes die Thore des fürstl. Lambergischen Schloßes versperrt waren. Wird zur weiteren Benehmungswissenschaft in Kenntniß genommen. 6272. Sign. der k.k. Kreisbehörde v. 26. Novembr l.J. N. 316 mit dem Auftrage, daß bei der am 8. l.Mts. zu erfolgenden Dekoration des Amtsdieners Herrn Günther Kollendorfer die geeigneten Verfügungen zur Theilnahme an dieser Feierlichkeit getroffen werden. Zur Wissenschaft u. sind die Herren Gemeinderäthe u. das hiesige uniform. Bürgercorps mittelst Kurrende einzuladen u. dieses Exhibitum bei der G.R. Sitzung vorzutragen. III. Section: 6241. Polizeiamt um Auszalung der Belohnungen ans Anlaß des Brandes im
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