sagungsschreiben zu erlassen, worüber der Mannschaft der k.k. Finanzwache rühmlichst erwähnt werden soll. Dem Joh. Krennmüller ist die bestim- te Summe von fl 3 dem Postillon Michael Allerstorfer auf 2; dem k.k. Herrn Postmeister für Pferdestellung Josef Breitenlahner u. Andreas Gruber für Allarmblasren je fl 1 zur Zahlung aus der städtischen Kassa anzuweisen. Übrigens hat H. Dist. Aktuar Will- ner die weiteren Vernehmungen zu pflegen und das Vollzugsbureau die erwähnten Dekrete u. Schreiben zu erlassen. Aus Anlaß der in der polizeiämt- lichen Relation erwähnten Mängel in der Beischaffung der Löschrequisiten wird bestimmt, daß die im § 34 der hierstädtischen Feuerlöschordnung vom 27. August 1850 festgesetzten Belohnun- gen und Vergütungen für den Kutsch- und resp. Pferde-Eigenthümer bis zum Betrage von 5 fl C.M. erhöht – dann daß ein Turnus für die Pferde Eigen- thümer zur Stellung ihres Gespannes eingeführt werden – und daß die
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