Ratsprotokoll vom 4. Dezember 1855

sagungsschreiben zu erlassen, worüber der Mannschaft der k.k. Finanzwache rühmlichst erwähnt werden soll. Dem Joh. Krennmüller ist die bestimte Summe von fl 3 dem Postillon Michael Allerstorfer auf 2; dem k.k. Herrn Postmeister für Pferdestellung Josef Breitenlahner u. Andreas Gruber für Allarmblasren je fl 1 zur Zahlung aus der städtischen Kassa anzuweisen. Übrigens hat H. Dist. Aktuar Willner die weiteren Vernehmungen zu pflegen und das Vollzugsbureau die erwähnten Dekrete u. Schreiben zu erlassen. Aus Anlaß der in der polizeiämtlichen Relation erwähnten Mängel in der Beischaffung der Löschrequisiten wird bestimmt, daß die im § 34 der hierstädtischen Feuerlöschordnung vom 27. August 1850 festgesetzten Belohnungen und Vergütungen für den Kutschund resp. Pferde-Eigenthümer bis zum Betrage von 5 fl C.M. erhöht – dann daß ein Turnus für die Pferde Eigenthümer zur Stellung ihres Gespannes eingeführt werden – und daß die

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