Ratsprotokoll vom 4. Dezember 1855

des Präliminars pro 1855 wurde auf meine zu verschiedenen Mahlen gemachte Anregung der Beschluß gefaßt, daß das genehmigte Präliminar in allen seinen speciellen Einnahms- und Ausgabsrubriken fortwärend im Sitzungslokale des Gemeinderathes zur beurtheilenden und informirender Übersicht aufgelegt werde; jeder verausgabte u. in Empfang genommene Betrag in den einschlägigen Posten von Zeit zu Zeit gehörig vorgetragen und durch diese Evidenzhaltung die Prinzipien, Zuhaltung des Jahresvorschlages und richtige Anschauung der zur Verfügung stehenden Kassamittel gesichert werde. Ich stelle daher zur Ausführung dieser so wichtigen Maßregel nach §. 50 der Gemeindeordnung den Dringlichkeitsantrag: „Der mit der Führung der Kassageschäfte betraute Beamte wird beauftragt, dieses Elaborat binnen 14 Tagen vorzulegen, und von Monat zu Monat nach Maßgabe der Gebarung in richtiger Übersicht zu halten.“ Einstimmiger Beschluß nach dem Anträge des Referenten.

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