Ratsprotokoll vom 4. Dezember 1855

seiner Mitte 3 Mitglieder durch schriftliche Stimmgebung, welche er ermächtiget, das fragliche Projekt unter Vermittlung des Herrn Bezirksvorstehers mit den Vertretern der Landgemeinden: Garsten, Losensteinleiten, Gleink und Sirning zum Abschluße zu bringen; 2. dieses Comite wird sonach mit folgenden Functionen betraut: a. den Statutenentwurf mit den Landgemeinden zu prüfen u. festzustellen; b. das Einschreiten zur Erwirkung der höheren Genehmigung an das h. Ministerium zu veranlassen; c. das ganze Elaborat vollständig ausgearbeitet im Sinne der getroffenen Verständigung dem Gemeinderathe en bloc zur Annahme vorzulegen; d. es wird den hiezu berufenen Herren in Anbetracht der Wichtigkeit der Aufgabe u. bei der Gefahr des Verzuges nach dem Willen des Gemeinderathes zur Pflicht gemacht ihre endgiltige Vorlage binnen 14 Tagen vor die Versammlung zu bringen; e. es ist der Versuch zu machen und

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