seiner Mitte 3 Mitglieder durch schriftliche Stimmgebung, welche er er- mächtiget, das fragliche Projekt unter Vermittlung des Herrn Bezirksvorste- hers mit den Vertretern der Landge- meinden: Garsten, Losensteinleiten, Gleink und Sirning zum Abschluße zu bringen; 2. dieses Comite wird sonach mit folgenden Functionen betraut: a. den Statutenentwurf mit den Landgemeinden zu prüfen u. festzu- stellen; b. das Einschreiten zur Erwirkung der höheren Genehmigung an das h. Mi- nisterium zu veranlassen; c. das ganze Elaborat vollständig ausgearbeitet im Sinne der ge- troffenen Verständigung dem Ge- meinderathe en bloc zur Annahme vorzulegen; d. es wird den hiezu berufenen Herren in Anbetracht der Wichtig- keit der Aufgabe u. bei der Gefahr des Verzuges nach dem Willen des Gemeinderathes zur Pflicht gemacht ihre endgiltige Vorlage binnen 14 Tagen vor die Versammlung zu bringen; e. es ist der Versuch zu machen und
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