binnen acht Tagen von Tage der Zustellung die vorstehende Dach- rinne abzuschneiden u. eine Stand- rinne anzubringen, wiedrigens derselbe mit einem Strafbetrag von 5 fl C.M. welcher bei fernerer Weigerung verdoppelt werden müßte, belegt werden würde. 5902. Franz Bachinger städt. Gemeinde Diener bittet zur Arrestbe- heitzung um Holzanweisung. Werden 2 Klafter 18″liges Brückenholz angewiesen, wovon Bittsteller u. Hr. Bau- amtsverwalter rathschlägig zu verständigen. 4798. Konto des Ignatz Zachhuber über 70 fl C.M. über geleistete Fuhren. Mit 65 fl zur Zalung bewilligt. 5807. Konto des Peter Puxkandl über 32 fl 42 xr für Tischlerarbeiten. Mit 32 fl 42 xr zur Zalung be- willigt. 5808. Konto des Peter Puxkandl über 31 fl für Tischlerarbeiten. Mit 31 fl C.M. zur Zalung bewilligt. 5822. Dist. Aktuar Willner relationirt über die Notwendigkeit der Ab- brechung der Schwimmschulhütten. Ist das Bauamt beauftragt die städtische Hütte ohne Verzug ab- brechen zu lassen und im Stadt-
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