theilige Konsequenzen nach sich ziehen würde, so ist derselbe mit seinem Gesuche abweislich zu bescheiden. 4440. Kreisämtl. Intim. über den h. Statt- halterei Erlaß v. 10. Aug. l.J. Z. 12574 wegen Genehmigung der Herstellung einer Umfangsmauer bei dem Fried- hofe in Steyr. Die Herstellung dieser Friedhofmau- er im Lizitationswege ist derge- stalt bekannt zu geben, daß auf Grund der anliegenden Lizitations- bedingnisse u. Baudevise das Edikt dießfalls verfaßt u. sowol in die Linzerzeitung eingeschaltet als auch den hiesigen Bauunternehmer zugestellt werden solle. Die Minu- endo Lizitation wird auf den 23. Dezember l.J. angeordnet. Gaffl Anton Haller M. Lechner Aichinger Sekretär
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