theilige Konsequenzen nach sich ziehen würde, so ist derselbe mit seinem Gesuche abweislich zu bescheiden. 4440. Kreisämtl. Intim. über den h. Statthalterei Erlaß v. 10. Aug. l.J. Z. 12574 wegen Genehmigung der Herstellung einer Umfangsmauer bei dem Friedhofe in Steyr. Die Herstellung dieser Friedhofmauer im Lizitationswege ist dergestalt bekannt zu geben, daß auf Grund der anliegenden Lizitationsbedingnisse u. Baudevise das Edikt dießfalls verfaßt u. sowol in die Linzerzeitung eingeschaltet als auch den hiesigen Bauunternehmer zugestellt werden solle. Die Minuendo Lizitation wird auf den 23. Dezember l.J. angeordnet. GaAnftofnlHaller M. Lechner Aichinger Sekretär
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