tät in Oberletten vorgerufen und über die von ihm gemachte Äußerung, dem Fonde, in Falle selber bei dem stattgehabten exekutiven Verkaufe zu Schaden kommen sollte, diesen Schaden gut zu machen, protokollarisch vernommen werde, damit durch dieses Protokoll diese Äußerung Rechtskraft erhalte und der Fond für unvorhergesehene Fälle gesichert ist. d. Sind die bei Privaten noch aushaftenden Verpflegskosten im Betrage von fl 265 45 neuerdings zu urgiren.“ Einstimmiger Beschluß nach dem Antrage des Herrn Referenten. 5928. Kranken-Verpflegskosten Rückstände beim Milden Versorgungs Fonde von Privaten. Die Kanzlei wird beauftragt die Akten über diese verzeichneten Rückstände dem Referenten zuzustellen. 5826. Note des k.k. Kreisgerichtes Steyr wegen Erhebung eines Grundbuchsextraktes vom Hause No. 88. Herr Kanzelist Amtmann wird zur Erhebung desselben beauftragt. 5806. Revis. Quittung als Georg Mittendorfer über fl 10 48 Holzspalterlohn. Von der Arm. Inst. Rechn. Führung der Betrag von fl 10 48 für Holzspalten an
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