Ratsprotokoll vom 28. Oktober 1855

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. Oktober 1855 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. Oktober 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe Wittigschlager, Krenklmüllner. Veranlaßung Ist die vermög Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 auf heute angeordnete Beei- digung des als Gemeindekanzellisten aufge- nommenen Herrn Johann Gruber, welchem dieß- falls nach vorläufiger Eides und Meineids Erinnerung folgender Eid vorgehalten wur- de. Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen unver- fälschten Eid ohne Gemüths- hinterhalt oder zweydeuti- gen Verstande dahin schwö- ren, die Pflichten eines Kan- zellisten genau u. pünktlich mit aller Gewißenhaftig- keit erfüllen, Ihren Herrn Vorgesetzten die schuldige Achtung u. Folgsamkeit lei- sten, die Ihnen zugewie- senen Arbeiten, darun- ter namentlich die Führung

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. Oktober 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe Wittigschlager, Krenklmüllner. Veranlaßung Ist die vermög Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 auf heute angeordnete Beeidigung des als Gemeindekanzellisten aufgenommenen Herrn Johann Gruber, welchem dießfalls nach vorläufiger Eides und Meineids Erinnerung folgender Eid vorgehalten wurde. Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeutigen Verstande dahin schwören, die Pflichten eines Kanzellisten genau u. pünktlich mit aller Gewißenhaftigkeit erfüllen, Ihren Herrn Vorgesetzten die schuldige Achtung u. Folgsamkeit leisten, die Ihnen zugewiesenen Arbeiten, darunter namentlich die Führung

der Rechnungen über die SchubVorspanns und Militär Durchzugs Gebühren, dan die Einhebung der Tanzmusick Armenbeyträge, mit Fleiß und Genauigkeit vollziehen, die Expeditionen richtig abschreiben und collationiren, die vorgeschriebenen Amtsstunden genau beobachten, und sich nöthigen falls auch außer denselben verwenden lassen, und in allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnißen das strengste Stillschweigen beobachten. Eid Ich Johan Gruber schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen u. unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeutigem Verstande dahin, daß ich dem was mir jetzt vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau und gewissenhaft nachleben wolle und werde So wahr mir Gott helfe! Johann Gruber In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

der Rechnungen über die Schub- Vorspanns und Militär Durch- zugs Gebühren, dan die Einhe- bung der Tanzmusick Armen- beyträge, mit Fleiß und Genauigkeit vollziehen, die Expeditionen richtig abschrei- ben und collationiren, die vorgeschriebenen Amts- stunden genau beobachten, und sich nöthigen falls auch außer denselben verwen- den lassen, und in allen Ih- nen bekannt werdenden Amtsgeheimnißen das streng- ste Stillschweigen beobach- ten. Eid Ich Johan Gruber schwöre zu Gott dem All- mächtigen einen reinen körperlichen u. unver- fälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeutigem Verstande dahin, daß ich dem was mir jetzt vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau und gewissenhaft nachleben wolle und werde So wahr mir Gott helfe! Johann Gruber In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herren Gemeinderäthe: Krenklmüllner, Wittigschlager Veranlassung Ist die vermög Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 auf heute angeordnete An- gelobung des zum städtischen Kaßier ernann- ten Herrn Josef Schiefermayr, welchem dieß- falls folgender Vortrag gemacht wurde: Sie sind heute berufen dem Gemeinderathe mittelst Handschlag anzugeloben, die Pflich- ten eines Kaßiers genau und gewißen- haft zu erfüllen, daher sich im allge- meinen und wesentlichen nach den be- stehenden Kaßavorschriften benehmen, für die genaue Versperrung und Verwah- rung der Kaßen u. Kaßazimmers Sorge- tragen, bey Kaßen Scontrirungen die Jour- nale der Kommißion vorlegen, und sich überhaupt den bestehenden Gesetzen ge- mäß verhalten. Hierauf hat Herr Josef Schiefermayr die getreue Erfüllung der ihm vor-

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herren Gemeinderäthe: Krenklmüllner, Wittigschlager Veranlassung Ist die vermög Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 auf heute angeordnete Angelobung des zum städtischen Kaßier ernannten Herrn Josef Schiefermayr, welchem dießfalls folgender Vortrag gemacht wurde: Sie sind heute berufen dem Gemeinderathe mittelst Handschlag anzugeloben, die Pflichten eines Kaßiers genau und gewißenhaft zu erfüllen, daher sich im allgemeinen und wesentlichen nach den bestehenden Kaßavorschriften benehmen, für die genaue Versperrung und Verwahrung der Kaßen u. Kaßazimmers Sorgetragen, bey Kaßen Scontrirungen die Journale der Kommißion vorlegen, und sich überhaupt den bestehenden Gesetzen gemäß verhalten. Hierauf hat Herr Josef Schiefermayr die getreue Erfüllung der ihm vor-

getragenen Dienstespflichten mittelst Handschlag angelobt. Jos. Schiefermayr In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

getragenen Dienstespflichten mittelst Handschlag angelobt. Jos. Schiefermayr In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe Wittigschlager, Krenklmüllner Veranlaßung Vermög dem mit Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. geregelten genehmigten Personal Status wurde der bisherige Kanzellist Hrr. Franz Amtman zum Expeditor u. Kanzelli- sten ernannt, und demgemäß auf heute dessen Angelobung angeordnet, welchem dießfalls folgender Vortrag gemacht wur- de. Sie sind heute berufen, dem Gemeinderathe mittelst Handschlag anzugeloben, daß Sie die Pflichten eines Expeditors getreulich er- füllen, daher genau die Expeditionen nach dem Rathsprotokolle führen, genau und gewißenhaft, dann so schnell wie mög- lich an die Partheyen besorgen, sich den Empfang jederzeit gehörig bestättigen lassen, allfällig einfließende Gelder gehörig verwahren, und seinem Be- stimmungsort zuführen, und sich über- haupt die Ihnen zukommenden Weisun- gen getreulich erfüllen. Hierauf hat Herr Franz Amtmann die ge-

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe Wittigschlager, Krenklmüllner Veranlaßung Vermög dem mit Gemeinderathsbeschluß vom 28. July d.J. geregelten genehmigten Personal Status wurde der bisherige Kanzellist Hrr. Franz Amtman zum Expeditor u. Kanzellisten ernannt, und demgemäß auf heute dessen Angelobung angeordnet, welchem dießfalls folgender Vortrag gemacht wurde. Sie sind heute berufen, dem Gemeinderathe mittelst Handschlag anzugeloben, daß Sie die Pflichten eines Expeditors getreulich erfüllen, daher genau die Expeditionen nach dem Rathsprotokolle führen, genau und gewißenhaft, dann so schnell wie möglich an die Partheyen besorgen, sich den Empfang jederzeit gehörig bestättigen lassen, allfällig einfließende Gelder gehörig verwahren, und seinem Bestimmungsort zuführen, und sich überhaupt die Ihnen zukommenden Weisungen getreulich erfüllen. Hierauf hat Herr Franz Amtmann die ge-

treue Erfüllung der ihm vorgetragenen Dienstespflichten mittelst Handschlag angelobt. Franz Amtmann In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

treue Erfüllung der ihm vorgetragenen Dienstespflichten mittelst Handschlag angelobt. Franz Amtmann In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe: Krenklmüllner, Wittigschlager Veranlaßung Vermög dem mit Gemeinderath Beschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 geregelten genehmigten Perso- nal Status ist der bisherige Rechgs. Revident Herr Josef Schiefermayr zum städtischen Kaßier ernannt worden, weßhalb die Revisions Ge- schäfte vom 1. November d.J. dem städtischen Distrikts Aktuar Herrn Stefan Willner zur Besorgung übertragen wurden, u. demgemäß auf heute dessen Angelobung angeordnet, u. dießfalls folgender Vor- trag gemacht wurde. Sie sind heute berufen dem Gemeinderathe mittelst Handschläge anzugeloben, daß Sie die Pflichten eines Rechgs. Revidenten die Ihnen zukommenden Rechnungen genau und gewissenhaft zu prüfen, jeden Schaden, den die Stadt wegen ungebührlicher Aufrech- nung erleiden könnte, hindanzuhalten, und dabey stets den Vortheil der Stadt im Auge, behalten, die Inventarien in steter Evidenz zu halten, und das städ-

Protocoll aufgenommen beim Gemeindeamte Steyr am 28. October 1855. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Anton Gaffl Die Herrn Gemeinderäthe: Krenklmüllner, Wittigschlager Veranlaßung Vermög dem mit Gemeinderath Beschluß vom 28. July d.J. Z. 2986 geregelten genehmigten Personal Status ist der bisherige Rechgs. Revident Herr Josef Schiefermayr zum städtischen Kaßier ernannt worden, weßhalb die Revisions Geschäfte vom 1. November d.J. dem städtischen Distrikts Aktuar Herrn Stefan Willner zur Besorgung übertragen wurden, u. demgemäß auf heute dessen Angelobung angeordnet, u. dießfalls folgender Vortrag gemacht wurde. Sie sind heute berufen dem Gemeinderathe mittelst Handschläge anzugeloben, daß Sie die Pflichten eines Rechgs. Revidenten die Ihnen zukommenden Rechnungen genau und gewissenhaft zu prüfen, jeden Schaden, den die Stadt wegen ungebührlicher Aufrechnung erleiden könnte, hindanzuhalten, und dabey stets den Vortheil der Stadt im Auge, behalten, die Inventarien in steter Evidenz zu halten, und das städ-

tische Eigenthum in jeder Hinsicht zu wahren, und besorgt zu seyn, daß die jeweiligen städt. Repartitionen zu der bestimmten Zeit alljährlich gehörig verfaßt werden. Hierauf hat Herr Stefan Willner die getreue Erfüllung der vorgetragenen Dienstespflichten mittelst Handschlag angelobt. Stefan Willner In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

tische Eigenthum in jeder Hinsicht zu wah- ren, und besorgt zu seyn, daß die jewei- ligen städt. Repartitionen zu der be- stimmten Zeit alljährlich gehörig ver- faßt werden. Hierauf hat Herr Stefan Willner die getreue Erfüllung der vorgetrage- nen Dienstespflichten mittelst Hand- schlag angelobt. Stefan Willner In fidem Gaffl J. Krenklmüllner Wittigschlager

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2