Ratsprotokoll vom 21. Oktober 1855

nach vorläufiger Eides und Meineidserinnerung folgender Eid vorgehalten: Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen kör- perlichen unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeu- tigen Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als Sekretär obliegenden Pflichten genau, pünktlich u. gewissenhaft erfül- len, daher, daß Sie bey den Rathssitzungen die Rathspro- tokolle genau der Geschäfts- ordnung gemäß führen, den Commissionen u. Berathungen erforderlichenfalls beiwoh- nen, u. das dießfällige Pro- tokoll führen, die Ihnen aufgetragenen Geschäfte u. Ausarbeitungen nach den bestehenden Anordnungen u. Ihnen zukommenden Wei- sungen besorgen, in allen Ihnen vorkommenden Geschäf- ten die größte Genauigkeit u. Pünktlichkeit beobachten, sich allen Aufträgen, welche Sie vom Gemeinderathe über- haupt, u. vom Präsidio u. den H. Gemeinderäthen insbesondere erhalten, gerne u. willig un- terziehen, alle Ihnen unter- stehenden Geschäfte nach der Instruktion führen, alles Fleißes besorgen u. durch- führen, ferner, daß Sie stets das Wohl der Stadtgemein- de sich vor Augen halten,

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