Ratsprotokoll vom 21. Oktober 1855

nach vorläufiger Eides und Meineidserinnerung folgender Eid vorgehalten: Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeutigen Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als Sekretär obliegenden Pflichten genau, pünktlich u. gewissenhaft erfüllen, daher, daß Sie bey den Rathssitzungen die Rathsprotokolle genau der Geschäftsordnung gemäß führen, den Commissionen u. Berathungen erforderlichenfalls beiwohnen, u. das dießfällige Protokoll führen, die Ihnen aufgetragenen Geschäfte u. Ausarbeitungen nach den bestehenden Anordnungen u. Ihnen zukommenden Weisungen besorgen, in allen Ihnen vorkommenden Geschäften die größte Genauigkeit u. Pünktlichkeit beobachten, sich allen Aufträgen, welche Sie vom Gemeinderathe überhaupt, u. vom Präsidio u. den H. Gemeinderäthen insbesondere erhalten, gerne u. willig unterziehen, alle Ihnen unterstehenden Geschäfte nach der Instruktion führen, alles Fleißes besorgen u. durchführen, ferner, daß Sie stets das Wohl der Stadtgemeinde sich vor Augen halten,

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