Bezirksgerichtes Steyr um Äußerung über die Einzahlung der rückständigen Gemeindesteuer nach Garsten aus der Verlaaft. des Hr. Stadtpfarrers Josef Plersch. Ist dem k.k. stdt. del. Bezksger. zurückzuerwiedern, daß von Seite des Armeninstituts als Universalerben der Zahlung der angesprochenen rückständigen Gemeindesteuer nach Garsten kein Hinderniß entgegengestellt werden wird, wenn aus den Steuerbücheln hervor geht, daß diese Steuern wirklich im Rückstande haften. Es ist demnach das besagte Gericht zu ersuchen, die wahrscheinlich dort liegenden Gemeindesteuerbücheln einzusehen u. im Falle diese Steuer- zahlung aus der Verlaaftmassa zu leisten. Zum Vortrage des Hrn. Bürgermeisters. No. 5138 Dekr. der k.k. Kreisbehörde vom 6. Okt. 1855 Z. 7049 womit zur Besetzung der 3 erledigten städtischen Polizeywachmannsstellen 5 Militär Competenten vorgeschlagen werden. Herr Referent erstattet hierüber nachstehenden Vortrag Es handelt sich um die Besetzung
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