Ratsprotokoll vom 16. Oktober 1855

zahlungsunfähig seyn sollte nach dem h. Hofkanzleydekr. vom 18. März 1848 Z. 7777 u. h. Reggsverordg. vom 7. Mai 1848 bey dem Dienstgeber einzubringen sind. No. 4820 Bericht der Kirchen u. Armenfondsrechnungführung ad No. 4481 über die Bemerkungen u. Aufträge zu den Liquidats Ausweisen dto. 14. May d.J. Die Kanzley erhält den Auftrag den ex offo Grundbuchs Extrakt bezüglich des auf dem hiesigen Posthause für die Exdominikanerkirche haftenden Stiftungskapital pr. 300 fl C.M. beizustellen, u. selben nebst den Akt zur weiteren Berichtserstattung vorzulegen. No. 4916 Revidirter Conto über die Ausbesserungen bey der Dominikanerkirche. Nachdem diese entfallende Auslage die Kassabaarschaft weit übersteigt, so sind die Kostenanschläge indessen aufzubewahren, nach Abschluß der betreffenden Kirchenrechnung nebst einem Rechnungsextrakt wieder in Vorlage zu bringen. No. 5194 Sign. der k.k. Kreisbehörde mit dem abweislich beschiedenen Gesuche des Josef Laske.Ist Josef Laske hievon mit Intim. Dekret zu verständigen.

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