sorten wegen muthwilligen u gefährl. Steinwerfen. Nach erstattetem Vortrage. Wird nach §. 11. der kk. Verordg. vom 20ten Apr. 854 Franz Schürfl zu 24 stündigen, Jos. Teufelmayr, Franz Waldhauser u. Franz Berger aber zu 12 stündigen Arreste verurtheilt. No. 5050. Dekret der kk. Kreisbehörde mit der Baubewilligg für Wolfg. Fichtl zu der beantragten Holzlage. Ist Wolfg. Fichtl hievon mit Intim. Dekret zu verständigen, u. wird demselben der zu diesem Bau benöthigende städtische Grundfleck von 2° 3' □ Maß um den festgesetzten Preiß von 5 fl CMz, gegen dem überfassen, daß er den Erlag hiefür an die Stadtkasta sogleich leiste, sich für sich seine Erben u Besitzesnachfolger durch einen intabulationsfähigen Revers verbindlich mache, bey dem unter diesem obbesagten Grunde zur Enns hinabführenden städtischen Schlauche die Nachsicht u. Reparatur hierin zu jeder Zeit unweigerlich u. ohne alle Entschädigung zu gestatten, sowie daß die zwischen dem Hause No. 70 u. der zu erbauenden Holzlage befindliche öffentl. städt. Stiege
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