No. 4911. Das Polizeyamt schlägt mehrere Bürger als Fleischbeschauer vor. Zufolge Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage werden die vom städtischen Polizeyamte vorgeschlagenen bürgl. Hausbesitzer als Fleischbeschauer angestellt, u. haben sich dieselben zur Ablegung des vorgeschriebenen Eides im Rathssaale einzufinden, dessen dieselben unter Anschluß der Instruktion das Polizeyamt rathschlägig zu verständigen. Den abtretenden Fleischbeschauern ist der Dank auszusprechen. III Section. No. 3418. Gesuch des Joh. Haratzmüllner um Mauthbefreyung von seinen Fuhren in den Märzenkeller zur Ablagerung des Bieres. Nachdem die von H. Haratzmüller beabsichtigten Fuhren von Märzenbier in den von Stiefvater gemietheten Keller keineswegs Gewerbs- oder eigentlich Oekonomiefuhren sind, da dieses Bier nicht zum Hausgebrauch, sondern als Kaufmannsgut verführt wird, so steht selben keineswegs die Mauthbefreyung zu, wovon derselbe so wie der Mauthpächter rathschlä-
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