No. 4911. Das Polizeyamt schlägt mehrere Bürger als Fleischbeschauer vor. Zufolge Gemeinderathsbe- schluß vom heutigen Tage werden die vom städtischen Polizeyamte vorgeschla- genen bürgl. Hausbesit- zer als Fleischbeschauer angestellt, u. haben sich dieselben zur Ablegung des vorgeschriebenen Eides im Rathssaale ein- zufinden, dessen dieselben unter Anschluß der Instruktion das Polizey- amt rathschlägig zu ver- ständigen. Den abtretenden Fleischbe- schauern ist der Dank aus- zusprechen. III Section. No. 3418. Gesuch des Joh. Haratzmüll- ner um Mauthbefreyung von seinen Fuhren in den Märzenkeller zur Abla- gerung des Bieres. Nachdem die von H. Haratz- müller beabsichtigten Fuhren von Märzenbier in den von Stiefvater gemie- theten Keller keineswegs Gewerbs- oder eigentlich Oekonomiefuhren sind, da dieses Bier nicht zum Haus- gebrauch, sondern als Kaufmannsgut verführt wird, so steht selben keines- wegs die Mauthbefreyung zu, wovon derselbe so wie der Mauthpächter rathschlä-
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