chinger die erledigte Gemeindesekretärsstelle unter den veröffentli- chen Bedingungen u. der Ablegung der zugesicher- ten praktischen Prüfung aus der politischen Gesetzkunde binnen 3 Monaten u. zwar mit guten Erfolge, vom 1. November d.J. verliehen. Das Vollzugsbureau hat demnach das Dekret zu verfaßen, u. die abweis- lichen Bescheide auf die übrigen 8 Gesuche zu stel- len, u. zugleich die kk: Kreisbehörde von der Er- nennung sogleich in Kennt- niß zu setzen. Das Kaßaamt ist gleich- falls wegen Vorschrei- bung u. Gehaltsauszah- lung vom 1. Novbr. d.J. in Kenntniß zu setzen. I. Section. No. 4555. Gesuch des Wolfgang Schopper, Hausbesitzer, um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen soglei- chen Erlag der im § 8 der a.h. genehmigten Gem. O. stipulirten Aufnahmtsta- xe bewilligt, dessen der- selbe, so wie das Kassa- u. Conspt. rathschlägig zu ver- ständigen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2