Ratsprotokoll vom 26. September 1855

nach in Rechtskraft erwach- sener Erledigung zur Erwerbsteuer zu erklären. Bey Joh. Stinglmayr ist ein- zuschalten, daß er durch diese Gewerbs Verleihung keines- wegs die Zuständigkeit erlangt. VI. Section. No. 4760. & 4761. 2 Kostenanschläge wegen Reparaturen im Bruder- hause, u. Sondersiechenhaus. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungs- führung zur Aufnahme in den Voranschlag. No. 4890. Protokoll mit Josef Witzin- ger u. Georg Rauscher pto Erhöhung des Trägerlohnes für das Tragen der Leichen auf die Dauer der herschenden Cholera. Wird der Trägerlohn für die Choleralei- chen auf die Dauer der herrschenden Krankheit in der Art geregelt, daß jeder der 8 Leichenträger nebst der von dem Todtenprokurator zu er- haltenden jährl. Gebühr pr 6 fl WW für das Tragen jeder Choleraleiche 6 xr CMz somit zus. 48 xr CMz ausbezalt erhal- ten u. wird denselben diese erhöhte Träger- gebühr auch für die bereits früher be- sorgten in der in Rede stehenden Krankheit verstorbenen Individuen nachträglich vergütet, weßhalb Hr. Donke hiemit angewiesen wird, einen Aus- weis über die bis heute verstorben u. von den Leichenträgern in den Fried- hof gebrachten Choleraleichen behufs der Zahlungsanweisung der erhöh- ten Trägergebühr hereinzugeben. In Betreff der Zahlung des Trägerlohnes der künftigen Choleraleichen ist von demselben nach Ablauf jeder Woche das Verzeichniß hereinzugeben u. hat die Auszahlung der Träger wie bisher Hr. Jos. Donke zu veranlassen. Gaffl Amtmann Schriftführer M. Lechner A. Vögerl

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2