Erwerbsteuererklärung hier amts zu melden, dann binnen 6 Wochen der Innung einzuverleiben, jedoch vor Ablauf der Rekursfrist sich der Ausübung zu enthalten. Gegen diese Entscheidung steht den Berechtigten der Rekurs an die h. Statth. offen welcher binnen 4 Wochen anzumelden, u. in weiteren 14 Tagen einzubringen ist. Hievon sind der Vorsteher der Glaserinnung sowie Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. Mit diesem Antrage sind nur Hr. Vizebürgermeister Haller, die übrigen Hrn. Votanten aber nicht einverstanden, daher Beschluss per Majora. Zufolge Majoritäts beschluß kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. No. 4720. Vernehmungsprotokoll der Lohnkutscher u Viertelmeister über die Gesuch des Joh. Krennmüllner, Georg Oberhuber, Mathias Frank, Michael Neuhauser u. Joh. Stingelmayr um Verleihung von pers. Lohnkutscher Gewerben. Wird jeden der 5 Bittsteller auf Grund der gepflogenen Vernehmungen gegen genaue Beobachtung der polizeil. Vorschriften ein pers. Lohnkutschergewerbe verliehen u. haben sich Bittsteller
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2