Erwerbsteuererklärung hier amts zu melden, dann bin- nen 6 Wochen der Innung einzuverleiben, jedoch vor Ablauf der Rekursfrist sich der Ausübung zu enthal- ten. Gegen diese Entscheidung steht den Berechtigten der Rekurs an die h. Statth. offen welcher binnen 4 Wochen an- zumelden, u. in weiteren 14 Tagen einzubringen ist. Hievon sind der Vorsteher der Glaserinnung sowie Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. Mit diesem Antrage sind nur Hr. Vizebürgermeister Haller, die übrigen Hrn. Votanten aber nicht einverstan- den, daher Beschluss per Majora. Zufolge Majoritäts beschluß kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. No. 4720. Vernehmungsprotokoll der Lohnkutscher u Vier- telmeister über die Gesuch des Joh. Krennmüll- ner, Georg Oberhuber, Mathias Frank, Michael Neuhauser u. Joh. Stingel- mayr um Verleihung von pers. Lohnkutscher Ge- werben. Wird jeden der 5 Bittstel- ler auf Grund der gepflo- genen Vernehmungen ge- gen genaue Beobachtung der polizeil. Vorschriften ein pers. Lohnkutschergewerbe ver- liehen u. haben sich Bittsteller
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