dessen Bruder Karl Fetzgru- ber verliehen worden ist u. nach den gepflogenen Erhebungen eine Vermeh- rung dieser Gewerbsgat- tung nicht vorhanden ist, so kann nach Einverneh- mung des Gemeinderathes Ihrem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. Statthalterey offen, wel- cher binnen 4 Wochen anzu- melden, u. in weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon sind die hiesi- gen Spängler zu Handen des Hr. Karl Holderer, so wie Bittstel- ler unter Rückschluß sei- ner Gesuchsbeilagen zu verständigen. No. 4719. Protokoll über die Verneh- mung der Vorsteher der Gla- ser Innung u. Viertelmeister über das Gewerbsverlei- hungs Gesuch des Frz. Osbild. Herr Bürgermeister trägt an auf nachstehende Erle- digung. Wird Ihnen Hr. Franz Osbild nach gepflogener Einverneh- mung des Hrn. Vorstehers der Glaserinnung u. Viertelmei- ster im Einverständniße des Gemeinderathes unter genauer Beobachtung der polizeyl. Vorschriften ein personelles Glasergewerbe mit dem Standorte in Steyr- dorf verliehen, u. hat sich Bitt- steller nach in Rechtskraft erwachsener Erledigung zur
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