dessen Bruder Karl Fetzgruber verliehen worden ist u. nach den gepflogenen Erhebungen eine Vermehrung dieser Gewerbsgattung nicht vorhanden ist, so kann nach Einvernehmung des Gemeinderathes Ihrem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden, u. in weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon sind die hiesigen Spängler zu Handen des Hr. Karl Holderer, so wie Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. No. 4719. Protokoll über die Vernehmung der Vorsteher der Glaser Innung u. Viertelmeister über das Gewerbsverleihungs Gesuch des Frz. Osbild. Herr Bürgermeister trägt an auf nachstehende Erledigung. Wird Ihnen Hr. Franz Osbild nach gepflogener Einvernehmung des Hrn. Vorstehers der Glaserinnung u. Viertelmeister im Einverständniße des Gemeinderathes unter genauer Beobachtung der polizeyl. Vorschriften ein personelles Glasergewerbe mit dem Standorte in Steyrdorf verliehen, u. hat sich Bittsteller nach in Rechtskraft erwachsener Erledigung zur
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