Sollte wider Vermuthen die ständische Forderung pr 2800 fl flüßig werden, so kann den Privaten das Kapital wieder gelassen werden, überhaupt muß mit der Kündung der Kapitalien mit aller Schonung zu Werke gegangen werden. Ein weiteres Anlehen ist nicht zuläßig, weil nicht alle Staatspapiere verpfändet werden können, und im Falle einner eintretenden Coursdifferenz die Deckung leisten zu können u. dann überhaupt, da für unvorhergesehene Fälle gar keine Mittel vorhanden wären. Wurden diese Anträge einstimmig angenommen, daher Beschluss per unanimia. No. 4689. IV. Section. Conto des Joh. Millner über gelnistete Hammerschmidt arbeiten pr 33 fl 31 xr CMz. Dem Kammeramte zur Zahlung. No. 4563. Conto des Leopold Starl über an das Bauamt abgelieferte Ruderbäume. do. do. mit 4 fl CMz No. 4559. do des Karl Fellerer pr 2 fl 48 xr CMz do. do. gegen gestempelte Quittung. No. 4721. Protokoll mit Leopold Nußbaumer wegen pachtweiser Überlassung mehrerer städtischer Grundparzellen in Aichet. Dem Hrn. Wittigschlager u. Haratzmüllner um Äußerung binnen 14 Tagen. No. 4713. Anzeige des Bauamtes wegen
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