Ratsprotokoll vom 18. September 1855

von 4 xr täglich aus dem Ar- meninstitute anzuweisen Hiervon ist an die kk Kreisbe- hörde in diesem Sinne Bericht zu erstatten. No. 4545. Erlaß der kk. Kreisbehörde wegen Abstellung des Straßenbettel. Dieser Erlaß ist dem städ- tischen Polizeyamte mit Hinweisung der Erläße der kk. Kreisbehörde vom 16. Aug. l.J. Z. 3514 u. 4 l.Mts. Z. 5393, dann der Regierungs- verordnung vom 16 Nov. 833 Z. 3307 zur genauen Darnachachtung u. Befolgung der in diesen Erläßen u. der gedachten Regierungs- verordnung gemachten Anordnungen zuzustel- len. Um aber den Bettel über- haupt insbesonders aber den Freytagbettel in der Art Schranken setzen zu können, daß auch die wirk- lich Armen u Bedürftigen eine entsprechende Bethei- lung erhalten, ohne be- müßigt zu seyn, selbst in den Häusern zu betteln, hiebey aber die Mittel des Armeinstitutes nicht ausreichen, so soll eine Coõn bestehend aus dem Hrn. Pfarrer u. Pfarrprovisor u. einigen Hrn. Gemeinde- räthen dann den Viertel- meistern u Armenvä- tern zus. gesetzt werden, von welcher dieser Ge-

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