Ratsprotokoll vom 18. September 1855

kann, weil dem Gesuche alle Belege über die Armuth u. Erwerbsunfähigkeit mangeln u. eben so wenig die Unvermögenheit der Verwandten hinsichtlich der Unterhaltung des Josef Vorderbruner dargethan werden kann, bloße Familienzwistigkeiten aber die Gemeinde hiezu nicht verpflichten können. No. 4659. Indorsat der kk. Kreisbehörde mit dem Gesuche des Josef Grasl wegen Zuweisung einer Betheilung aus dem Armen oder Mild. Vers. Fond. Den mehrmals gestellten Ansuchen des Josef Grasl um eine erledigte Pfründe wurde darum keine Folge gegeben, weil derselbe bey seinem Alter von 53 Jahren nicht ganz so erwerbsunfähig ist, als derselbe darzuthun sucht, eben so seine Kinder schon in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, daher demselben bey Erledigung einer Pfründe immer Bedürftigere vorgezogen werden mußten. Um Betheilung aus dem Armen Institute ist derselbe nie eingeschritten. Josef Grasl ist demnach mit Berücksichtigung der Krankheit seines Weibes in das Competenten Protokoll für die bereits erledigten Pfründen aufzunehmen, u. der Letzteren eine Betheilung

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